Rechte, Pflichten und Pannenhilfe im Überblick
Taxifahrer haben es nicht leicht, wenn es um die Absicherung und auch den Schutz bei Unfällen oder bei Pannen geht. Wer ein eigenes Taxiunternehmen gründen oder mit seinem Fahrzeug zum Taxifahrer werden möchte, der kann nicht einfach nur einen ADAC Schutzbrief abschließen. Denn dieser gilt nur dann, wenn es bei der privaten Nutzung zu einer Panne oder einem Unfall kommt. Stattdessen sollte sich umfassend über die Rechte und Pflichten informiert werden.
Auf der Suche nach einer passenden Versicherung
Für eine Absicherung bei Unfällen oder auch bei Pannen sorgt die Taxi-Versicherung. Dafür muss natürlich auch die optimale Versicherung gefunden werden. Das Angebot ist groß und die Preise hoch. Es gibt einige Punkte, die bei der Suche nach einer Versicherung wichtig sind:
- Wie viele Fahrzeuge sind versichert?
- Gibt es Nachlässe, wenn es sich nur um ein Fahrzeug handelt?
- Gibt es Einstiegstarife für Existenzgründer?
- Wird auch ein Kundenservice geboten?
- Wie sieht es mit der Pannenhilfe aus?
Denn wer mit einem Taxi Personen befördern möchte, der sollte sich bewusst machen, dass er viele Pflichten hat. Hier ist die Versicherung daher eine wichtige Grundlage.
Die Pflicht zur Beförderung ist die Grundlage
Wer sich dafür entscheidet, mit seinem Taxi Geld zu verdienen, der sollte wissen, dass er der Beförderungspflicht unterliegt. Diese Pflicht besagt unter anderem, dass der Fahrgast befördert werden muss und dieser sich auch den Sitzplatz auswählen darf. Auch die Beförderung von Haustieren kann nicht abgelehnt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich offensichtlich eine Gefahr für den Fahrer besteht. Teilweise können Aufschläge für das Tier berechnet werden. Allerdings gilt dies nicht für alle Tiere.
Absicherung von Kindern im Taxi
Die Beförderung von Kindern ist eine Besonderheit und sollte immer optimal durchgeführt werden. Dazu gehört, dass die Sicherung im Taxi in einem passenden Sitz erfolgen muss. Allerdings ist der Fahrer nicht verpflichtet, für jede Altersgruppe einen Sitz im Auto zu führen. Lediglich zwei Kindersitze müssen vorhanden sein. Einer dieser Sitze sollte ab 9 kg verwendbar sein, der andere kann auch für größere Kinder sein. Babyschalen sind keine Voraussetzungen dafür, dass ein Taxifahrer aktiv werden darf.
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de
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