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Offenbar Einigkeit im Bundesrat über Wegfall von Post-Steuerprivileg

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Berlin. Der Bundesrat wird auf seiner Sitzung am Freitag offenbar dem Wegfall des Mehrwertsteuerprivilegs der Deutsche Post bei Großkundensendungen zustimmen. «Dazu ist der Bundesrat einig», sagte die bayerische Bundesratsministerin Emilia Müller (CSU) am Donnerstag in Berlin. «Das Gesetz geht durch.» Entsprechende Festlegungen seien in den Vorabstimmungen für die Plenarsitzung der Länderkammer erfolgt.

Zunächst war keine Festlegung des Bundesrats-Finanzausschusses auf eine Beschlussempfehlung gelungen. Mehrere Länder hatten wegen anderer im Gesetzentwurf vorgesehener Regelungen Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses durchsetzen wollen. Mit der Einigung der Länder steht nun aber einer endgültigen Billigung des vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzes nichts mehr im Weg.

Den Plänen zufolge soll die Post ihr Mehrwertsteuerprivileg für Großkundensendungen am 1. Juli verlieren. Betroffen seien zudem Paketsendungen mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 Kilogramm, adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils mehr als 2 Kilogramm, ferner Expresszustellungen und Nachnahmesendungen.

Weiter steuerbefreit sollen hingegen Leistungen des Postuniversaldienstes wie die Beförderung von Briefsendungen, einschließlich der Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften, bis 2 Kilogramm sein sowie die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 Kilogramm, Einschreib- und Wertsendungen.

Derzeit sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze des DAX-Konzerns von der Umsatzsteuer befreit. Die bislang allein für die Leistungen der Deutsche Post geltende Steuerbefreiungsvorschrift soll laut dem Entwurf «an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden». Post-Universaldienstleistungen, mit denen – durch einen oder mehrere Unternehmer – eine Grundversorgung der Bevölkerung gesichert wird, sollen dazu laut den Plänen von der Umsatzsteuer befreit sein.

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