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Neue und geänderte Steuerformulare für 2009

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Stuttgart. Bis zu 50 Seiten müssen Bürger für ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen, von der Anlagen S für Freiberufler über N für Arbeitnehmer bis hin zur Anlage Kind für Eltern. Mit der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es jetzt ein weiteres Formular und der Vordruck für Kapitalerträge hat sich durch die Anpassungen an die Abgeltungsteuer stark verändert. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.

Die neue Anlage Vorsorgeaufwand beinhaltet Angaben, die zuvor im Mantelbogen eingetragen worden sind, etwa die Beiträge zu Renten- Haftpflicht-, Krankenkassen- und Unfallversicherungen sowie für die Riester-Rente. Hintergrund sind die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz, wonach Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 besser abgesetzt werden können. Damit das Finanzamt die Daten der Steuererklärung 2009 zur Berechnung der Vorauszahlungen ab 2010 effektiv verwenden kann, werden mehr Informationen benötigt.

Runderneuert wurde die «Anlage KAP», da private Kapitalerträge in der Regel nicht mehr dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Da inländische Banken die Abgeltungsteuer bereits einbehalten haben, dürfen diese Einnahmen zwar grundsätzlich fehlen. Um allerdings den Steuerbescheid wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags auch hinsichtlich der bankseitig erfolgten Abgeltungsbesteuerung offen halten zu können, sind allerdings entsprechende Einträge in der Anlage KAP zu machen. Zudem gibt es viele weitere Ausnahmen. Gelder aus dem Ausland unterlagen noch nicht dem Steuerabzug. Hier musste das Formular entsprechend angepasst werden.

ddp.djn/ome/mbr

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