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Nach EU-Urteil stellt Schwarz-Gelb Arbeitsrecht auf den Prüfstand

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Osnabrück. Nach der Rüge rechtswidriger deutscher Kündigungsfristen durch den EuGH will die schwarz-gelbe Koalition das betroffene Gesetz unverzüglich ändern. Zudem soll das gesamte Arbeitsrecht auf den Prüfstand, um mögliche weitere Vorstöße gegen EU-Diskriminierungsverbote zu beheben. Der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwochausgabe) sagte Unionsfraktionsvize Ingrid Fischbach (CDU): «Wir werden das Luxemburger Urteil zum Anlass nehmen, das deutsche Recht an die EU-Vorschriften anzugleichen.» Das müsse schnell passieren, um eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eindeutige Gesetzeslage herbeizuführen. Das einfachste wäre die Streichung der vom EuGH kritisierten Kündigungsregelung.

Daneben solle «das gesamte Arbeitsrecht auf den Prüfstand gestellt werden, um mögliche weitere Konflikte mit EU-Diskriminierungsverboten zu erkennen und zu entschärfen», sagte die Unionsexpertin für Arbeit und Soziales.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind Nachbesserungen im Arbeitsrecht längst überfällig. «Es muss Schluss damit sein, dass die Bundesregierung ein in Teilen europarechtswidriges Arbeitsrecht duldet», sagte die arbeitspolitische Sprecherin der SPD, Anette Kramme der Zeitung. So müssten die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes endlich auch für Kündigungen uneingeschränkt gelten.

Auch der Bundesverband der Arbeitsrichter sieht die Bundesregierung gefordert. «Das deutsche Recht ist bisher unzureichend an die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung angepasst worden», sagte Verbandsvorsitzender Joachim Vetter. Im Arbeitsrecht werde an vielen Stellen immer noch zu pauschal auf das Alter abgestellt.

ddp/arh

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