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Milchbauern müssen wegen Blockade Schadenersatz zahlen

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Dresden. Die Blockade einer Großmolkerei in Sachsen vor gut zwei Jahren kommt die Milchbauern teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) entschied am Dienstag, dass der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), der Landesbauernverband Brandenburg sowie weitere an dem Protest Beteiligte Schadenersatz zahlen müssen. Zugleich wurden sie verurteilt, künftig derartige Blockaden der betroffenen Molkerei in Leppersdorf zu unterlassen. Über die Höhe des Schadenersatzes muss nun ein anderes Gericht entscheiden. Revision ließ der Senat nicht zu.

Die zum Molkereikonzern Müller gehörende Sachsenmilch-Molkerei in Leppersdorf bei Dresden war im Juni 2008 für drei Tage blockiert worden. Es handelte sich um eine der größten Protestaktionen bundesweit, mit der Milchbauern damals ihrer Forderung nach höheren Milchpreisen Nachdruck verleihen wollten. Sachsenmilch forderte anschließend rund 680.000 Euro Schadenersatz und begründete dies mit Produktionsausfällen.

Die Richter erklärten, die Blockade sei ein Eingriff gewesen, der nicht mehr durch die Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Es habe sich vielmehr um eine nicht mehr von der Rechtsordnung gedeckte Selbsthilfe gehandelt. Den Teilnehmern sei es auch darum gegangen, wirtschaftlichen Druck auszuüben, um ihre Forderungen durchzusetzen. Die Richter bestätigten damit weitgehend ein Urteil des Landgerichts Bautzen vom April 2010. Ein vom Oberlandesgericht angeregter Vergleich war nicht zustande gekommen.

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