Aktuelle MeldungenFinanzenVerschiedenes

Kniffe für die Abgeltungssteuer – Zahlungen an das Finanzamt lassen sich auf das Nötigste reduzieren

ARKM.marketing
     

Elmshorn. Die Abgeltungssteuer greift ein Viertel der Erträge ab, wenn Sparer Zinsen und andere Kapitalerträge erwirtschaften. Mit ein paar Kniffen lässt sich diese Abgabe auf das Nötigste reduzieren. So sollten etwa Freistellungsaufträge kontrolliert werden. Denn auch mit der Abgeltungssteuer werden Teile der erzielten Erträge steuerfrei gestellt. Bis zu 801 Euro sind es bei Alleinstehenden, bis zu 1602 Euro bei Verheirateten.

Dabei ist es wichtig, die Aufträge an die Anlagestrategie anzupassen. Denn – und das vergessen viele Sparer – der Freistellungsauftrag gilt nicht nur für Zinsen, sondern auch für Kursgewinne bei Fonds und für die volle Dividende. Ohne Anpassung der Freistellungsaufträge verpuffen die Freibeträge vielleicht wirkungslos, wenn beispielsweise Kursgewinne nicht erfasst werden. Im Blick haben sollten Anleger zudem, dass die depotführende Bank Gewinne und Verluste gegeneinander aufrechnet – erst dann «wirkt» der Freistellungsauftrag.

Grundsätzlich bietet die Abgeltungssteuer jedoch bessere Möglichkeiten, Verluste zu verrechnen. So können Gewinne aus Wertpapiergeschäften miteinander verrechnet werden, aber auch erhaltene Zinsen und Dividenden fließen in die Verrechnung mit ein. Den dafür geschaffenen Verlustverrechnungstopf muss die Bank im Auge behalten, damit niemand unnötig Abgeltungssteuer bezahlt. Dabei gilt, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen – zu groß ist die Angst des Staates, dass eine Börsen-Baisse die Abgeltungsteuer-Einnahmen eines ganzen Jahres aufzehrt.

Werden die Verluste nicht verrechnet, weil nicht genug Gewinne da sind, können die sie stehenbleiben. Verluste bei unterschiedlichen Banken und Geldinstituten werden übrigens nicht automatisch verrechnet. Sparer können dies aber über die Steuererklärung tun.

Ganz wichtig ist es auch, Altverluste anrechnen zu lassen. Zunächst einmal verrechnet das Finanzamt diese Altverluste mit steuerpflichtigen Altgewinnen. Wenn Verluste sich nicht verrechnen lassen, können Sie bis in 2013 vorgetragen und bis dahin mit Veräußerungsgewinnen (jedoch nicht mit Zins- und Dividendeneinnahmen) verrechnet werden.

Auch der Steuersatz sollte überprüft werden. Denn die 25 Prozent sind nicht in Stein gemeißelt. Grundsätzlich gilt, dass die Abgeltungsteuer nur dann zur Anwendung kommt, wenn der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegt. Gerade im Alter zahlen viele Rentner aber deutlich weniger Steuern und erreichen den Steuersatz von 25 Prozent gar nicht. Alle Einkünfte sollten deshalb in der Steuererklärung angegeben werden – das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne dann auch nur mit dem individuellen Steuersatz. Der kann dann deutlich unter 25 Prozent liegen.

Ältere Sparer ab Mitte 60 haben zudem die Möglichkeit, für Teile ihres Einkommens und auch für Zinsen und Veräußerungsgewinne den sogenannten Altersentlastungsbetrag geltend zu machen. Der wird zwar in den kommenden Jahren mehr und mehr abgeschmolzen, bis er 2040 ganz abgeschafft ist. Bis dahin aber kann er in Anspruch genommen werden. In der Folge bleiben neben dem Sparfreibetrag weitere Kapitalerträge steuerfrei, wenn der Altersentlastungsfreibetrag in Anspruch genommen werden kann. Die Voraussetzung dabei ist, dass der Steuerpflichtige bereits vor Beginn des Kalenderjahres sein 64. Lebensjahr vollendet hat.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.