KarriereVerschiedenes

Kein Arbeitslosengeld bei unbezahltem Praktikum

ARKM.marketing
     

Lüneburg. Arbeitslose, die ohne Genehmigung der Arbeitsagentur ein unbezahltes Praktikum zur Erprobung beginnen, riskieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt zumindest dann, wenn das Praktikum mindestens 15 Stunden pro Woche dauert, wie das Sozialgericht Lüneburg entschied (Urteil vom 3. November 2009, AZ: S 7 AL 48/09). Im konkreten Fall hatte die arbeitslose Klägerin vom 6. Januar bis 23. Januar ein Probepraktikum bei ihrem späteren Ausbildungsbetrieb absolviert. Die Arbeitsagentur informierte sie erst am 23. Januar über das beendete Praktikum, woraufhin diese das Arbeitslosengeld rückwirkend für die Praktikumsdauer aufhob. Bei einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden und mehr liege eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor, die den Bezug von Arbeitslosengeld ausschließe, so die Arbeitsagentur.

Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage der Arbeitslosen wies das Sozialgericht zurück. Die Regeln für den Bezug von Arbeitslosengeld würden in dem Merkblatt 1 für Arbeitslose, dass auch die Arbeitslose erhalten habe, klar erläutert. Daher habe die Klägerin wissen müssen, dass sie während des absolvierten Praktikums nicht arbeitslos sei und daher auch kein Arbeitslosengeld bekommen könne, so die Richter. Dass sie für das Praktikum keinen Lohn erhalten habe, ändere daran nichts.

ddp.djn/rog/mbr

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.