Frankfurt/Main (ots) – Bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten raten Sicherheitsexperten von Banken und Sparkassen zu einer sofortigen Sperrung des Plastikgeldes. So können größere finanzielle Schäden verhindert werden. Für Sprach- und Hörgeschädigte ist eine telefonische Sperrung jedoch oftmals nur schwer oder gar nicht möglich. Daher wurde für sie ein spezieller Service eingerichtet: girocards und Kreditkarten können auch per Fax gesperrt werden. Die zentrale Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116 116. Das Faxformular ist unter zum Ausdrucken oder als Download erhältlich.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/38715/2162683/kartensperrung-auch-per-fax-moeglich/api
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Bezahlen per FunkKöln (ots) - Kleine Einkäufe sollen zukünftig noch schneller gehen. Das neue Zauberwort dafür heißt "Funkzahlung": Die Kunden halten ihre mit aufladbaren Chips ausgestatteten EC- oder Kreditkarten nur noch kurz vor ein Lesegerät und binnen weniger als einer Sekunde ist der Bezahlvorgang abgeschlossen. PIN-Eingabe oder Unterschrift sind nicht mehr nötig.…
-
Per Mitfahrgelegenheit ans ZielDie Nutzung von Mitfahrgelegenheiten ist für viele Jugendliche und junge Erwachsene heute ganz selbstverständlich. Und damit sie auch überall jemanden finden, der einen Platz in seinem Auto anbietet, gibt es von mitfahrgelegenheit.de jetzt eine App für unterwegs.
-
Nettoarbeitslohn: Keine steuerfreien Zuschläge möglichStuttgart. Wer als Arbeitgeber mit den Angestellten einen Nettoarbeitslohn vereinbart, der unabhängig von der Arbeitszeit ausgezahlt wird, kann keine steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit einkalkulieren. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (AZ: 9 K 260/06) entschieden.