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Hinweisgeberschutz: Was Unternehmen ab 2023 beachten müssen

Der Hinweisgeberschutz ist eine wichtige Maßnahme, die Unternehmen ergreifen müssen, um potenziellen Missständen und Verletzungen gesetzlicher Vorschriften vorzubeugen. Um den Schutz zu gewährleisten, müssen Unternehmen ihre internen Systeme und Prozesse ständig überwachen und anpassen. Dieser Ratgeber erklärt, was Unternehmen ab 2023 beachten müssen, um ein solches System effektiv zu implementieren und wie sie einen wirksamen Hinweisgeberschutz gewährleisten können.

Was ist der Hinweisgeberschutz?

Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf ein System, das Unternehmen einführen, um potenziellen Missständen vorzubeugen und das Gesetz einzuhalten. Diese Systeme ermöglichen es Mitarbeitern, ihre Bedenken anonym zu melden, ohne dass sie dabei ihre Arbeitsplätze oder Arbeitsbeziehungen gefährden.

Dazu bieten die meisten Unternehmen einen Hinweisgeberdienst an, der mit einer Hotline oder einem Online-Formular verbunden ist. Der Hinweisgeberdienst ist dafür verantwortlich, dass die gemeldeten Bedenken ordnungsgemäß bearbeitet und untersucht werden.

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Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass sie Maßnahmen ergreifen, um jegliche Form von Missbrauch des Hinweisgebersystems zu verhindern. Dazu gehören auch strenge Regeln, die den Umgang der Unternehmensführung mit Hinweisgebern regeln.

Was sich bis 2023 ändern wird

Ab 2023 wird es einige wichtige Änderungen im Hinweisgeberschutz geben, die Unternehmen beachten müssen, um sich an die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

Die Implementierung von DDPA-konformen Datenschutzpraktiken

Bildquelle: pixabay.com/©geralt

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) einhalten, indem sie die Anforderungen des Europäischen Datenschutzgesetzes (EDPB) und des digitalen Datenschutzgesetzes (DDPA) erfüllen. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass Unternehmen angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um den Datenschutz der Hinweisgeber vor Verlust, Missbrauch oder unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Unternehmen müssen sich an strengere Regeln halten

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie sich an das neue Gesetz und den damit verknüpften Bestimmungen halten, die den Umgang der Unternehmensführung mit Hinweisgebern regeln. Dies beinhaltet die Einhaltung einer Reihe von Verpflichtungen, einschließlich der Einhaltung der anwendbaren Gesetze, der Ermittlung der Ursachen für den Hinweis, der Beseitigung von Missständen und der Unterstützung des Hinweisgebers bei der Meldung seiner Bedenken.

Wer ist von der Pflicht des Hinweisgeberschutzes ab 2023 betroffen?

Jedes Unternehmen, das mehr als 50 Mitarbeiter hat oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr erzielt, ist verpflichtet, diese Pflicht zu erfüllen. Obwohl diese Bestimmungen vorerst nur in Europa gelten, können Unternehmen auf der ganzen Welt davon profitieren, indem sie vorbeugende Maßnahmen ergreifen und ein effektives System des Hinweisgeberschutzes implementieren.

Wie Unternehmen ein effektives Hinweisgebersystem implementieren

Um ein effektives Hinweisgebersystem zu implementieren, müssen Unternehmen eine Reihe von Schritten unternehmen, einschließlich:

Erstellen einer vertraulichen Hotline oder eines Online-Formulars

Unternehmen müssen eine vertrauliche Hotline oder ein Online-Formular einrichten, um Hinweisgebern eine einfache und sichere Möglichkeit zur Meldung ihrer Bedenken zu geben. Dieses System muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass es sicher und zuverlässig ist.

Informieren der Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem

Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über das Hinweisgebersystem informiert sind, damit sie ihre Bedenken leicht und sicher melden können. Dies kann über Schulungen, Präsentationen, Newsletter und Poster erfolgen.

Einrichten eines Teams, das sich um die Bedenken der Hinweisgeber kümmert

Unternehmen müssen ein Team einrichten, das für die Bearbeitung und Untersuchung der Bedenken der Hinweisgeber verantwortlich ist. Dieses Team ist auch für die Analyse der gemeldeten Bedenken und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Missstände verantwortlich.

Erstellen eines Berichts an die Unternehmensführung

Unternehmen müssen einen Bericht an die Unternehmensführung erstellen, in dem die gemeldeten Bedenken und die getroffenen Maßnahmen dargestellt werden. Dieser Bericht ist auch für die Überwachung des Hinweisgebersystems und die Überprüfung der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.

Fazit

Der Hinweisgeberschutz ist eine wichtige Maßnahme, um potenziellen Missständen und Verletzungen gesetzlicher Vorschriften vorzubeugen. Unternehmen müssen ab 2023 bestimmte Anforderungen erfüllen, um ein solches System effektiv zu implementieren und wirksamen den Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Dazu gehören die Implementierung von DDPA-konformen Datenschutzpraktiken, die Einhaltung strenger Regeln, die Einrichtung einer vertraulichen Hotline oder eines Online-Formulars, die Information der Mitarbeiter über das System, die Einrichtung eines Teams, das sich um die Bedenken der Hinweisgeber kümmert, und die Erstellung eines Berichts an die Unternehmensführung.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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