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Gratifikationen: Geschenkgutschein nicht immer steuerfreier Sachbezug

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München (ddp.djn). Viele Arbeitgeber arbeiten mit Gutscheinen, die sie ihren Angestellten als sogenannten Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen kann. Allerdings zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts München, dass dabei wichtige Regeln eingehalten werden müssen.

Denn ein Sachbezug ist nur dann anzunehmen, wenn ein Gutschein sich auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache bezieht. Gibt der Arbeitgeber lediglich Gutscheine aus, die auf einen Geldbetrag lauten, der dann bei Einlösung auf den Kaufpreis angerechnet wird, liegt kein steuerfreier Sachbezug, sondern steuerpflichtiger Barlohn vor.

(AZ: 8 K 3213/07)

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