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So werden die eigenen vier Wände zum Firmensitz

Wer gerade erst ein Unternehmen gegründet hat, als Freiberufler agiert oder als selbstständiger einfach wenig Geld ausgeben möchte, kann das eigene Unternehmen bequem zu Hause gründen. Denn prinzipiell spricht nichts dagegen auf ein Büro zu verzichten, um aus den eigenen vier Wänden herauszuarbeiten. Allerdings sollten je nach Wohnlage trotzdem einige Dinge beachtet werden, da es sonst zu schwerwiegenden Konsequenzen für den Unternehmenseigentümer kommen kann.

Die Pandemie hat eindrucksvoll bewiesen, dass das Arbeiten von zu Hause mittlerweile kein Problem mehr ist. Das Homeoffice hat sich als valide Alternative zum Büro etabliert und viele Unternehmen wollen in Zukunft hybride Arbeitsmodelle einführen, bei denen das freiwillige Homeoffice ein fester Bestandteil ist. Viele Selbstständige und Freiberufler denken nun gegebenenfalls darüber nach, ihr eigenen Gewerbe auch in die eigenen vier Wände zu verlegen, um so Mietkosten zu sparen und das berufliche und private Leben am selben Platz zu haben. Doch geht das so einfach?

Wohnlage ist wichtig

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Bildquelle: unsplash.com Nutzer: Catherina Schürmann

Wer in seinem eigenen Haus ein Unternehmen gründet, benötigt lediglich ein Unternehmensschild, einen Briefkasten für das Unternehmen und einen Klingelknopf für das geplante Gewerbe. Hier muss allerdings zusätzlich beachtet werden, dass nicht gegen baurechtliche Verordnungen verstoßen wird. Denn das Baurecht sieht eine strikte räumliche Trennung von Wohngebieten und Gewerbegebieten vor. Bei Verstößen kann das Bauamt die Einstellung der gewerblichen Nutzung des Wohneigentums fordern. Wer keine Nachbarn hat, muss sich darüber weniger Gedanken machen. Wer allerdings in besiedelten Gebieten wohnt, kann nur in bestimmten Fällen ein eigenes Gewerbe ausführen. Deshalb sollte die Einrichtung eines Gewerbes am besten mit dem zuständigen Bauamt abgesprochen werden.

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Diese Berufe sind erlaubt

Ein eigenes Gewerbe in einem reinen Wohngebiet ohne eine Erlaubnis zu betreiben ist zwar prinzipiell verboten, aber möglich, wenn mit der gewerblichen Nutzung keine Störungen der Nachbarschaft verbunden sind. Denn Wohngebiete genießen laut Baurecht einen besonderen Schutz vor Belästigungen durch Gewerbe. Besonders freie Berufe sind generell erlaubt. Dazu gehören Ärzte, Designer, Programmierer, Rechtsanwälte, Schriftsteller und Steuerprüfer. Bei den freien Berufen darf das Gewerbe allerdings nur einen kleinen Teil der Raumnutzung ausmachen. Hier helfen unter anderem Kellerregale aus Metall bei der bestmöglichen Nutzung des verfügbaren Platzes.

Auch die Anzahl der Kunden und Mitarbeiter sollte eher klein gehalten werden. Bei einem hohen Menschenandrang fühlen sich die Nachbarn oftmals schnell gestört. Prinzipiell darf die gewerbliche Nutzung nicht mehr stören als die Wohnnutzung. Wer etwa beruflich mehrere Kinder betreut, die regelmäßig für eine erhöhte Lautstärke sorgen, muss im schlimmsten mit einem Verbot rechnen. Ein Dolmetscher sollte hingegen keinerlei Probleme haben. Doch wenn ein Rechtsanwalt täglich mehrere Dutzend Kunden bedient, kann etwa die Erhöhung des Verkaufsaufkommens in der Nähe des Gewerbes zum Verbot führen.

Komplizierte Lage bei Mietern

Wer ein Gewerbe, in der eigenen Mietwohnung einrichten will, muss sich auf neue Verträge und viel Papierkram bereit machen. Unter Umständen hat der Firmensitz in der eigenen Wohnung auch die Miete erhöhen. Zu den genauen Vorgaben sollte sich der Mieter mit dem Vermieter absprechen. Falls dieser die Wohnung nur untervermietet, muss sich an die Wohngesellschaft gewannt werden. Auch hier ist oftmals die Art des Gewerbes von Bedeutung. Wenn durch die Einrichtung eines Gewerbes keine anderen Mieter beeinträchtigt werden, wird das Gewerbe höchstwahrscheinlich erlaubt.

Zahlreiche Vorteile für Hausbesitzer

Wer in seinem eigenen Haus ein Gewerbe gründet, profitiert zudem von weniger Steuern. Denn für den Teil des Hauses, der für die entsprechende Firma genutzt wird, kann der Eigentümer Abschreibungen bilden, die den Betriebsgewinn reduzieren. Auch alle Betriebskosten wie Strom, Heizung, Versicherung und Müllgebühren sind Teil der Kosten. Diese reduzieren die Einkommenssteuer. Wenn das Büro im eigenen Haus renoviert wird, können auch diese Kosten geltend gemacht werden. Auf Vorteile wie Baukindergeld muss zudem nicht verzichtet werden, da das Unternehmen im eigenen Haus keine Auswirkungen auf die Genehmigung des Baugeldes hat, solange die Immobilie selbst für Wohnzwecke genutzt wird.

Theoretisch kann jeder Hausbesitzer also auch einen Teil seines Wohneigentums vermieten, solange das Gewerbe die bereits genannten Beschränkungen und Regeln einhält. Hierbei muss allerdings die Nutzungsänderung angezeigt und das Bauamt benachrichtigt werden. Eine Genehmigung kann allerdings auch im Nachhinein, aufgrund des zu großem Störfaktor für die Nachbarn, wieder entzogen werden. Hier sollten sich alle Unternehmensbeteiligten also sicher sein, dass es nicht zu Störungen kommen wird.

Gute Option beim richtigen Beruf

Die Einrichtung des eigenen Gewerbes im eigenen Haus oder in der gemieteten Wohnung kann also bequem und sogar profitabel sein, solange die nötigen Bestimmungen erfüllt sind. Für manche Berufe lohnt sich dies daher mehr als für andere. Und auch die Wohnsituation und Wohnlage spielen eine große Rolle. Und der Aufwand für die Anmeldung des eigenen Gewerbes ist auch bei einem klassischen Büro sehr hoch. Das eigene Unternehmen zu Hause zu haben, ist also eine Idee, die sich jeder Neugründer einmal überlegen sollte.

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3 Kommentare

  1. Definitiv hätte man ohne Nachbarn weniger Komplikationen. Mit meiner selbst gegründeten Firma kann ich es mir nun erlauben, eine geeignete Immobilie zu mieten. Am besten suche ich mir die Tage einen idealen Ansprechpartner für die Vermietung von Gewerbeimmobilien.

  2. Gut zu wissen, dass ein Gewerbe in den eigenen vier Wänden grundsätzlich möglich ist, wenn mit der gewerblichen Nutzung keine Störungen der Nachbarschaft verbunden sind. Nachdem ich jetzt jahrelang geschuftet habe, bin ich dabei an der künftigen Unternehmensgründung zu tüfteln, und da muss ich natürlich zu Hause anfangen. Ich werde mir die Liste der erlaubten Berufe mal etwas genauer zu Gemüte führen.

  3. Das ist eine Option für mich. Ich hatte auch eine Firmengründungsberatung. Jetzt bin ich bereit ernst zu machen- aber so einfach wie möglich.

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