Köln (dapd). Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Rechte von schwangeren Frauen im Beruf gestärkt. Eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird und selbst schwanger ist, müsse ihren Arbeitgeber erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages über ihren Zustand informieren, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Die Richter orientierten sich am Antidiskriminierungsgesetz, wonach eine Schwangerschaft grundsätzlich als Benachteiligung wegen des Geschlechts bewertet werde.
“Eine schwangere Frau braucht deshalb auch weder von sich aus noch auf entsprechende Fragen vor Abschluss des Arbeitsvertrages eine bestehende Schwangerschaft offenbaren”, heißt es in dem Urteil. Ein befristeter Vertrag stelle keine Ausnahme dar. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber wegen angeblicher Täuschung erklärte das Gericht in dem zugrunde liegenden Fall für unwirksam.
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