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Geplanter Abriss von Teilen des Stuttgarter Hauptbahnhofs rechtens

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Stuttgart. Der geplante Abriss von Teilen des Stuttgarter Hauptbahnhofs für die Realisierung des «Bahnprojektes Stuttgart 21» ist rechtens. Das Landgericht wies am Donnerstag eine Urheberrechtsklage des Erben des Bahnhoferbauers zurück. Der Erbe des Bahnhoferbauers, der Stuttgarter Architekt Peter Dübbers, hatte sich mit einer Klage gegen das Vorhaben der Bahn gewehrt, beim Umbau des jetzigen Kopfbahnhofs zu einem Durchgangsbahnhof die beiden Seitenflügel sowie die Freitreppe in der Schalterhalle des Gebäudes abreißen zu lassen. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass der Erbe durch die Abrisspläne nicht hinreichend in seinem Urheberrecht verletzt wird.

Dübbers ist einer der Enkel des Architekten Paul Bonatz (1877-1956), der den Hauptbahnhof Stuttgart geplant und die Bauausführung geleitet hatte. Der Erbe ist laut Gericht noch 70 Jahre nach dem Tod des Architekten berechtigt, dessen Urheberschutzrechte wahrzunehmen.

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