Fenster in der Firma müssen geschlossen werden
Saarbrücken. Wer sein Unternehmen gegen Diebstahl versichert hat, muss dafür Sorge tragen, dass die Fenster immer geschlossen sind. Das Zurücklassen eines Fensters in Kippstellung durch einen Mitarbeiter beinhaltet nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (AZ: 14 O 205/04) nämlich einen Verstoß gegen die Sicherheitsvorschrift.
In der Folge muss die Versicherung nicht zahlen, wenn wie im entschiedenen Fall der Zugang der Täter nicht anders als durch das halboffene Fenster erklärbar ist. Der betroffene Unternehmer berief sich darauf, dass der oder die Täter das Fenster auch hätte einschlagen können. Das aber ließen die Richter nicht gelten, weil es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass die Täter auch bei ordnungsgemäß verschlossenen Fenstern und Türen eingebrochen wären.
ddp.djn/ome/jwu/
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