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Fachgerechter Umgang mit Chemikalien auch für Produzenten von Elektrogeräten relevant

In den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz gibt es weltweit erhebliche Nachholbedarfe. Nachdem Verbraucher wie Unternehmen über viele Jahre von Schonfristen oder nachsichtigem Umgang der Behörden profitierten, ändert sich dies nun in vielen europäischen Staaten. So wurden mittlerweile viele EU-Richtlinien wie die REACH oder WEEE Richtlinie verabschiedet, was bedeutet, dass diese in Form nationaler Gesetze umgesetzt werden müssen.

> Werden Vorgaben aus einer Richtlinie nicht umgesetzt, drohen dem jeweiligen Land Sanktionen und es können sich Nachteile für dort ansässige Unternehmen ergeben, die im EU-Binnenmarkt agieren

2021-11-24-Chemikalien
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Nach recht großzügigen Übergangsfristen werden die Vorgaben diverser Richtlinien bzw. den dazugehörigen Gesetzen akut. Typische Beispiele sind das Verpackungs- und Elektrogesetz. Für Hersteller von Elektrogeräten, für deren Funktion der Einsatz von Chemikalien nötig ist, ist außerdem die Verbindlichkeit einer REACH Registrierung relevant.

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Welche Unternehmen von REACH Richtlinie und Chemiegesetz betroffen sind

In Folge der vorherigen Ausführungen stellen sich Unternehmen bzw. Unternehmer zurecht die Frage, wann für Sie eine Registrierung im Sinne der REACH Richtlinie nötig ist. Diese Frage ist allerdings noch vergleichsweise einfach zu beantworten:

Eine Registrierungspflicht besteht für alle Hersteller oder Importeure von Chemikalien in einer Größenordnung von mindestens einer Tonne

Für was diese Chemikalien verwendet werden ist dabei zunächst unerheblich, allerdings sind Unternehmen, die auch anderen Regelungen und Richtlinien unterworfen sind, in gewisser Weise mehrfach betroffen: REACH-Richtlinie, Verpackungsgesetz und Elektrogesetz müssen simultan berücksichtigt werden und stehen teilweise auch inhaltlich miteinander in Verbindung. Hersteller von Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Klimaanlagen, in dessen Konstruktion Chemikalien verwendet werden müssen, sind also angehalten gleich mehrere Richtlinien zu berücksichtigen.

Da dies mitunter mit erheblichem Aufwand verbunden ist, ist ein rechtssicheres Handeln nicht immer gewährleistet. Da mit den neuen Gesetzen jedoch auch erhebliche Sanktionspotentiale bestehen, sollte die Konformität mit diesen Gesetzen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Statt sich selbst mit den erforderlichen Schritten zu befassen, sollten betroffene Unternehmen nicht nur bei Registrierungen auf erfahrene Dienstleister setzen. Gerade Recyclingunternehmen bieten umfassende Services, die ein gesetzeskonformes Handeln jederzeit sicherstellen.

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