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Ein Unister-Manager darf unter Auflagen Gefängnis verlassen

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Dresden (dapd-lsc). Einer der drei in der vergangenen Woche verhafteten Manager der Leipziger Internetfirma Unister darf das Gefängnis unter Auflagen verlassen. Es müssten eine Kaution hinterlegt und Meldeauflagen erfüllt werden, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein, am Montag der Nachrichtenagentur dapd nach einem Haftprüfungstermin am Amtsgericht Dresden. Klein kündigte an, die Generalstaatsanwaltschaft werde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde einlegen.

Als Grund für die Aussetzung der Haft wurde laut Klein die Größe der Internetfirma genannt. Es stünden zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel. Welcher der drei in U-Haft sitzenden Manager die Justizvollzugsanstalt Dresden verlassen kann, wollte der Staatsanwalt nicht sagen. Wenn die Kaution hinterlegt sei, erfolge die Freilassung. Das werde aller Voraussicht nach am Dienstag sein. Über die Höhe der Kaution wollte Klein ebenfalls keine Aussage machen. Ob die beiden anderen Manager ebenfalls Haftbeschwerde eingelegt hätten, sei ihm nicht bekannt.

Manager schweigen weiter zu Vorwürfen

Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter und wertet die beschlagnahmten Akten und Computer aus. Alle drei festgenommenen Manager machten laut Klein noch keine Aussagen. Jedoch hätten sich zwischenzeitlich Zeugen per E-Mail bei der Staatsanwaltschaft gemeldet, die etwas zu den Vorwürfen beitragen wollen. „Es könnte sein, dass wir sie auch als Zeugen vernehmen, wir arbeiten jedoch erst einmal unsere Liste von Zeugen ab“, sagte Klein.

In der vergangenen Woche hatte das Landeskriminalamt deutschlandweit an zahlreichen Standorten des Unternehmens eine Razzia durchgeführt und die drei Manager verhaftet. Unister steht im Verdacht, unerlaubt Versicherungen verkauft und Steuern hinterzogen zu haben. Zur Firma gehören Internetseiten wie www.fluege.de, www.ab-in-den-urlaub.de und www.auto.de.

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