Aktuelle MeldungenRechtUnternehmenVerschiedenes

Durchgestrichener Preis führt Internet-Käufer nicht in die Irre

ARKM.marketing
     

Düsseldorf. Im Internethandel ist ein durchgestrichener Preis nicht irreführend, wenn er neben dem aktuellen Verkaufspreis angegeben wird. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Ein Internethändler hatte dagegen geklagt, dass ein anderer Internet-Schuhhändler für Markenschuhe mit «Statt 49,99 (durchgestrichen) Euro nur 19,99 Euro» geworben hatte. Es sei nicht klar, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handle, um einen früheren Verkaufspreis des Händlers, eine Preisempfehlung des Herstellers oder den Preis eines Mitbewerbers.

Das Landgericht Düsseldorf hatte eine Unterlassungsverfügung gegen den Anbieter der Schuhe erlassen und die Preisangabe für irreführend gehalten. Nun hob das Oberlandesgericht diese Verfügung wieder auf und verneinte eine Irreführung. Nach Auffassung des 20. Zivilsenats kann ein Durchschnittsverbraucher ohne weiteres erkennen, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früher von dem Internethändler geforderten Preis handle.

Die Entscheidung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist rechtskräftig.

(Az.: I-20 U 28/10)

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.