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Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Berlin. Grundstückseigentümer können Aufwendungen zur Überprüfung der Dichtheit der auf ihren Grundstücken befindlichen Abwasserleitungen nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Auf eine entsprechende Information der Oberfinanzdirektion Münster macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus Grund aufmerksam.

Dagegen gelten Aufwendungen, die zur Beseitigung undichter Stellen anfielen, als haushaltsnahe Handwerkerleistung und könnten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Abwasserleitungen, die auf dem eigenen Grundstück verlaufen, nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen auf ihre Dichtigkeit hin zu überprüfen. Ob dies durch eine sogenannte Sichtprüfung oder eine Druckprüfung zu geschehen hat und wann diese Durchsicht spätestens vorgenommen werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Das bundeseinheitliche Wasserhaushaltsgesetz enthält keinen Zeitpunkt, bis zu dem eine Überprüfung spätestens vorzunehmen ist. In einer entsprechenden DIN-Vorschrift heißt es, dass die Überprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 zu erfolgen hat.

Haus Grund weist darauf hin, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowohl die Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen fördert.

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