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Dachfonds DB Immoflex nimmt keine Anteile mehr zurück

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Hamburg (ots) – Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als sicheres Investment und Fondsanteile wurden häufig wie Festgeld angeboten. Diese Zeiten sind vorbei. Am Montagabend hat die DWS Investment GmbH bekannt gegeben, dass Anleger bis auf weiteres keine Anteile mehr an dem DB ImmoFlex zurückgeben und keine Anteile mehr erwerben können. „Problematisch ist die aktuelle Situation für die investierten Anleger“, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). „Diese kommen zurzeit nicht an ihr Geld“, so Hahn weiter, „oder können ihre Anteile an der Börse nur mit Abschlägen verkaufen.“

Den investierten Anlegern rät Anwalt Hahn, „etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank fachanwaltlich prüfen zu lassen“. Grundlage dafür sei eine mögliche Falschberatung. „Die betroffenen Anleger müssen allerdings schnell handeln,“ sagt Hahn, „denn Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren bei Käufen vor dem 5. August 2009 wegen fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahre ab Erwerb der Fondsanteile.“ Anleger können daher nicht in Ruhe abwarten, sondern sie müssen zügig rechtliche Schritte und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.

Der Immobilien-Dachfonds war am 29. Oktober 2007 von der Deutsche Bank-Tochter DWS aufgelegt worden. Er hat ein Volumen von 272,27 Millionen Euro. Der Fonds ist laut Angaben der DWS in 14 Immobilienfonds investiert. Die höchsten Investitionen machen dabei der Axa Immoselect mit 16,3 Prozent, der CS Euroreal mit 13,9 Prozent und der SEB ImmoInvest mit 13,3 Prozent aus. Der DB ImmoFlex hat damit vorrangig in offenen Immobilienfonds als Zielfonds angelegt, bei denen zurzeit die Anteilsscheinrückgabe ausgesetzt ist. Der Fonds wurde ausschließlich an Privatkunden der Deutsche Bank vertrieben. Wie die Börsenzeitung am Dienstag berichtete, hatte die Deutsche Bank ihren Kunden den Verkauf des DWS Dachfonds empfohlen, nachdem etliche Zielfonds-Anbieter, wie die SEB und die Credit Suisse, die Verlängerung der Anteilsscheinaussetzung für ihre Produkte bekannt gegeben hatten. Es steht noch nicht fest, ob und wann der ImmoFlex wieder Anteile zurücknimmt.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2046637/hahn_rechtsanwaelte_partnerschaft/api

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