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Bund und Länder einigen sich auf Steuerförderung für Sanierungsmaßnahmen

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Auf einer gemeinsamen Sitzung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten wurde beschlossen, dass ab kommenden Jahr energetische Modernisierungsmaßnahmen steuerlich gefördert werden sollen. Der BWP begrüßt die Einigung, mahnt jedoch eine effektive Ausgestaltung des Förderinstrumentes an.

BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski begrüßt den Beschluss der Bundesregierung energetische Modernisierungsmaßnahmen künftig steuerlich zu fördern
BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski begrüßt den Beschluss der Bundesregierung energetische Modernisierungsmaßnahmen künftig steuerlich zu fördern

Die Einführung der Steuerförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) von der Bundesregierung am 3. Dezember schlossen. Unklar war, ob auch die Bundesländer, die ein ähnliches Vorhaben vor wenigen Jahren im Bundesrat aus Finanzierungsgründen scheitern ließen, dem Vorhaben zustimmen würden. Vorgesehen ist:

  • Programmlaufzeit 2015-2019
  • Fördervolumen: 1 Mrd. Euro pro Jahr
  • Förderung von Gesamt- und Einzelmaßnahmen, z.B. Heizungstausch
  • Förderhöhe: 10-25% der Investitionskosten gestreckt über 10 Jahre

Gegenfinanziert werden sollen die Kosten u.a. mit einer Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen. Diese könnten in Zukunft erst ab 300 EUR geltend gemacht werden.

BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski lobt die Einigung zwischen Bund und Ländern: „Es ist erfreulich, dass die Regierungschefs eine Einigung pro Steuerförderung erzielen konnten. Nun kommt es auf die richtige Ausgestaltung an.“ Gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und anderen Erneuerbare-Wärme-Verbänden hat der BWP darum ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Steuerförderung erarbeitet.

Kernpunkt der Forderungen: Erneuerbare Wärmeerzeuger sollten zwingend mit einem höheren Satz gefördert werden als konventionelle. Hintergrund ist, dass Erneuerbare Anlagen weit mehr CO2 und Primärenergie einsparen, aber in der Regel teurer in der Anschaffung sind. „Entscheidend ist, dass bei einem einheitlichen Satz die Verbraucher für eine Erneuerbare Anlage deutlich mehr Eigenkapital aufbringen müssten als für eine fossile Heizung. Es darf nicht sein, dass dieses lang ersehnte Instrument zu einem schnöden Kesseltauschprogramm avanciert. Zur Erinnerung: die Klimaschutzziele sollten vor allem durch den Ausbau Erneuerbarer Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden“, erläutert Stawiarski.

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