KarriereVerschiedenes

Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Zeiterfassungspflicht

Ein Beben geht durch die deutsche Wirtschaft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dieses Thema ist seit dem entsprechenden EuGH-Urteil 2019 bereits heiß diskutiert worden. Durch das Urteil des BAG kommt nun in der Ampelkoalition Fahrt auf, denn eine gesetzliche Anpassung ist nötig.

Aktuell müssen laut Arbeitszeitgesetz nur Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen erfasst werden. Einige Unternehmen setzen zwar schon auf eine komplette Dokumentation aller Arbeitszeiten. Aktuell aber noch freiwillig. Mit dem Urteil wird das nun verpflichtend. Viele Unternehmen sind jetzt auf die Hilfe von Experten für digitale Zeiterfassung angewiesen.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Worten

„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21).“

Dieses Urteil des BAG bereitet vielen Unternehmern Sorgen. Noch ist es „nur“ ein Urteil. Wie ein neues Gesetz zur Umsetzung genau aussehen oder wie das Arbeitszeitgesetz angepasst werden wird, ist noch offen. Schon in den letzten Jahren führte das zu vielen Unklarheiten. Die Zeiterfassung steht schließlich schon seit 2019 im Raum. Damals entschied der Europäische Gerichtshof in einem Urteil, dass EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber zur kompletten Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Ziel war und ist der Schutz von Arbeitnehmern.

Die weitreichenden Folgen für Unternehmen

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts haben massive Folgen für die gesamte Wirtschaft. Aktuell arbeiten viele Unternehmen mit Vertrauensarbeit. Arbeitgeber vertrauen darauf, dass Arbeitnehmer sich an die Arbeitszeit halten. Konkrete Arbeitszeiten werden dabei nicht erfasst, weder im Büro noch im Homeoffice. Das wird nun nicht mehr möglich sein.

Unternehmen müssen jetzt eine Lösung zur Zeiterfassung finden. In einigen Unternehmen könnte unter Umständen die klassische Stechuhr zurückkehren. Die Mehrheit wird aber digitale Lösungen bevorzugen. Natürlich herrscht hier viel Unsicherheit. Solange es kein Gesetz gibt, ist nicht klar, was genau gefordert wird. Dazu kommt das Thema der Datensicherung: Bei einer Überprüfung des Unternehmens oder rechtlichen Streitigkeiten dürfen Nachweise zur Arbeitszeit nicht fehlen.

Wie die Lösung auch aussieht – einen Verwaltungsaufwand wird die Einführung sicherlich mit sich bringen. Für kleine und mittelständische Unternehmen gilt es, eine flexible Lösung zu finden, die möglichst viel Entlastung mit sich bringt, damit kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Große Unternehmen hingegen brauchen eine vielseitige Lösung, die sich problemlos in die jeweilige Softwareumgebung integrieren lässt und verschiedene Arbeitszeitmodelle berücksichtigt. Schließlich gilt die neue Arbeitszeiterfassung für alle Mitarbeiter, ob Teilzeit oder Schichtdienst.

Die positiven und negativen Folgen für Arbeitnehmer

Die Grundidee hinter einer verschärften Regelung zur Arbeitszeiterfassung dürfte viele Menschen überzeugen: Es soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer sich gegen dubiose Praktiken von Arbeitgebern wehren können. Die genaue Arbeitszeiterfassung bildet die Basis, um rechtlich gegen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vorzugehen.

Trotzdem werden einige Arbeitnehmer wohl eher genervt sein. Viele Menschen bevorzugen das Vertrauensmodell und sehen auch keinen Anlass dafür, daran etwas zu ändern. Es gilt deshalb, die Arbeitszeiterfassung möglichst einfach zu gestalten, sodass für Mitarbeiter kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Voraussetzung dafür ist es, eine Zeiterfassung via Smartphone, Tablet und PC zu ermöglichen. Außerdem muss die Zeiterfassung schnell gehen und Mitarbeitern einen Überblick über ihre absolvierten Arbeitsstunden geben.

Zum Glück ist das für die meisten Programme zur Zeiterfassung heutzutage kein Problem mehr. Komplexe Systeme ermöglichen sogar, mehrere Erfassungsmethoden zu kombinieren oder eine automatisierte Schichterkennung zu aktivieren. So können auch in Zukunft flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Lösungen und Schichtdienste problemlos und rechtssicher umgesetzt werden. Vorausgesetzt, Unternehmen werden jetzt tätig.

Zeige mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"