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Arbeitskleidung – Das müssen Unternehmen wissen

Das Thema Arbeitskleidung hat für Arbeitgeber viele Facetten. Gibt es Arbeitskleidung, die zwingend vorgeschrieben werden darf oder aus gesetzlichen Gründen sogar muss? Hat man als Arbeitgeber die Kosten für spezielle Arbeitskleidung zu tragen? Oder ganz allgemein: Welche Kleidungsvorschriften durch Arbeitgeber sind zulässig und welche nicht? Eine betriebliche Regelung sollte nur getroffen werden, wenn im Hinblick auf diese zentralen Punkte keine offenen Fragen mehr vorliegen.

Arbeitskleidung als Schutzkleidung

Foto: fsHH / pixabay.com

Den klarsten Fall in Sachen Arbeitskleidung bildet die Schutzkleidung. Hier ist man als Arbeitgeber schon von Gesetz wegen verpflichtet, entsprechende Vorschriften zu erlassen und deren Einhaltung auch zu überwachen. Dabei handelt es sich um ein weites Feld zwischen Handwerk, Industrie, Medizin und vielen anderen Berufsfeldern. Die Vorschriften für Arbeitssicherheit legen dabei für jede Art von gefahrgeneigter Tätigkeit fest, welche Formen von Schutzkleidung für die Ausübung notwendig ist. Kommt es zu einem Arbeitsunfall bei dem im Nachhinein festgestellt wird, dass keine oder schadhafte Schutzkleidung getragen wurde, kann dies schwerwiegende Haftungsfolgen nach sich ziehen. Außerdem kann es im Rahmen von behördlichen Überprüfungen auch ohne Vorliegen eines Unfalls zu Bußgeldern kommen, wenn die Prüfpflichten im Hinblick auf das Tragen von Schutzkleidung vernachlässigt werden. Entsprechend wichtig ist eine gute Überwachung der Berufsbekleidung für diverse Branchen. Damit diese nicht zu intensiv ausfallen muss, sollte von Anfang an auf Markenqualität geachtet werden. So verfügt etwa die Firma engelbert strauss über eine jahrzehntelange Erfahrung im Hinblick auf die Entwicklung und Fertigung von Berufsbekleidung für die unterschiedlichsten Arbeitsbereiche. Denn praktischer Nutzen, lange Haltbarkeit und gutes Aussehen müssen einander auch in Sachen Berufsbekleidung nicht ausschließen.

Einheitliche Arbeitskleidung

Neben der Arbeitssicherheit spielt im Hinblick auf die Arbeitskleidung oft das Marketing eine wichtige Rolle. Viele Arbeitgeber legen Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild. Dies ist etwa im Einzelhandel der Fall, wenn das Verkaufspersonal durch die Kunden schnell erkannt werden soll, wenn diese Fragen zu bestimmten Produkten haben. In diesen und ähnlichen Fällen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, entsprechende Bekleidungsvorschriften in den Arbeitsvertrag mit aufzunehmen. Dabei können die Arbeitnehmer jedoch grundsätzlich nicht dazu verpflichtet werden, die Arbeitskleidung bereits auf dem Arbeitsweg zu tragen. Entsprechend muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nach Geschlechtern getrennte Räume zum Umziehen vorhalten. Die Zeit zum Umziehen ist außerdem Teil der Arbeitszeit.

Dresscode

Ein weiterer Aspekt betrifft den Fall, in dem der Arbeitgeber keine Arbeitsuniform stellt, sondern klare Vorgaben im Hinblick auf die Kleidung seiner Angestellten macht. Dies ist in der Regel in formal verbindlicher Form nicht möglich. Sofern keine sicherheitsrelevanten Gründe gegen eine bestimmte Kleidung sprechen, können Angestellte bei der Arbeit grundsätzlich tragen, was sie möchten. In der Regel haben einzelne Branchen jedoch eine eigene Kultur im Hinblick auf den Kleidungsstil entwickelt. Dies gilt etwa für Banken und Beratungsunternehmen wo Anzug oder Kostüm mindestens im Kundenverkehr zwingend vorausgesetzt werden. Eine rechtliche Handhabe haben Arbeitgeber in dieser Hinsicht jedoch nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Angestellte, die der optischen Norm nicht entsprechen vom Schalter ins Backoffice zu versetzen.

Kosten

Bleibt die Frage nach den Kosten für die Arbeitskleidung. Sofern diese nicht vollständig vom Arbeitgeber getragen werden, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitskleidung auch in der Freizeit zu tragen. Neben der Stellung der Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber und der Beschaffung der Kleidung durch den Arbeitnehmer gibt es ein drittes Modell. Bei diesem werden die Kosten für die vom Arbeitgeber angeschaffte Arbeitskleidung auf den Lohn angerechnet. Hierbei ist wichtig, dass die Kosten nicht in einem Missverhältnis zum Gehalt stehen.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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