Aktuelle MeldungenRechtTop-ThemaVerschiedenes

Arbeitsgericht erklärt Kündigung wegen Essensmarke für unwirksam

ARKM.marketing
     

Reutlingen. Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen des unberechtigten Einlösens einer Essensmarke für unwirksam erklärt. Der 35-Jährige habe nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt, das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei deswegen nicht rechtens. Gleichwohl stufte das Gericht das Verhalten des Arbeitnehmers als «erhebliche Pflichtverletzung» ein.

Der Sportartikelhersteller Erima hatte dem Sachbearbeiter gekündigt, nachdem dieser das Mittagessen seiner Lebensgefährtin unter Einlösung einer Essensmarke bezahlt hatte, die er sich zuvor von einem Arbeitskollegen erbeten hatte.

Den Arbeitnehmern des Pfullinger Unternehmens werden monatlich jeweils 15 Wertbons zur Verfügung gestellt, die zum Erhalt eines Essenszuschusses von je 0,80 Euro berechtigen. Die Wertbons werden auf den Namen des jeweiligen Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass pro Tag nur ein Wertbon eingelöst werden kann und die Bons nicht übertragbar sind.

Erima hatte in der Vorgehensweise des Mitarbeiters einen erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß gesehen und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für unzumutbar gehalten.

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.