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Apotheken dürfen geringe Rabatte geben

Karlsruhe. Apotheken dürfen in geringem Umfang Rabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben. Dieses Grundsatzurteil hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet. Allerdings haben die Bundesrichter die Boni beschränkt. Ein Rabatt von einem Euro pro Packung sei nicht zu beanstanden, fünf Euro pro Packung seien dagegen wettbewerbswidrig, so der I. Zivilsenat des BGH. Die unteren Gerichtsinstanzen hatten bisher unterschiedliche Urteile zum Bonussystem der Apotheken gefällt.

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