Angehörigenverträge: Finanzämter dürfen nicht zu pingelig sein
München. Bei Verträgen zwischen Familienangehörigen schaut das Finanzamt immer genau hin, wittert es doch Betrug im Rahmen der Familienbande, wenn innerfamiliär Arbeits- oder Mietverträge abgeschlossen werden.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (AZ: IX R 46/08) muss das Finanzamt die Verträge aber auch dann anerkennen, wenn sie nicht bis in das letzte Detail den rechtlichen Formvorschriften genügen. Entscheidend soll sein, ob aufgrund der gesamten Umstände davon auszugehen ist, dass die Verwandten sich vertraglich binden wollen.
In dem Fall störte sich das Finanzamt unter anderem daran, dass eine Großmutter ihren Enkelkindern für Immobiliengeschäfte ungesicherte Darlehen gegeben hatte. Allerdings konnte die Familie belegen, dass auch weitere, bei Banken aufgenommene Darlehen nicht besichert worden waren. Die Bundesrichter störten sich am Verhalten der Großmutter jedoch nicht, weil sie keinen Unterschied zwischen den Familiengeschäften und den sonstigen Bankgeschäften sahen. Jetzt muss das Finanzgericht den Fall noch einmal verhandeln.
(DDP)
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