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Aigner kündigt Gesetze zur Finanzberatung an

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Berlin. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat für kommendes Jahr Gesetzesvorhaben im Bereich der Finanzberatung angekündigt. Um Missstände bei der Anlageberatung zu beenden, halte sie mittlerweile gesetzliche Regelungen für notwendig, sagte Aigner am Freitag in Berlin im Anschluss an eine Fachtagung mit Bankenvertretern.

Insbesondere müsse das Berufsbild des Honorarberaters geschaffen werden, um für Bankkunden eine unabhängige Beratung sicherzustellen. Außerdem solle bei der Haftung für fehlerhafte Beratungen die Verjährungsfrist von bisher drei auf zehn Jahre verlängert werden.

Verständliche Produktinformationsblätter, die über Risiken und Kostenstrukturen von Finanzprodukten aufklärten, müssten Standard werden. Der Bundesverband deutscher Banken habe sich am Freitag auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, ab dem kommenden Jahr den Kunden solche Informationsblätter zur Verfügung zu stellen, ergänzte die Ministerin.

Aigner forderte die Banken auf, ihr Vertriebssystem zu überdenken und transparenter zu gestalten. Die Kunden müssten wissen, ob ihnen ein provisionsabhängiger Vermittler oder ein unabhängiger Berater gegenübersitze, sagte Aigner.

Die Ministerin kritisierte zudem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der BaFin lägen Tausende Kundenbeschwerden vor, aber die Behörde habe erst jetzt zugesagt, tätig zu werden. «Das hätte schon viel früher geschehen müssen», bemängelte sie.

Nach einem schlechten Testergebnis der Stiftung Warentest für die Finanzberatung bei 21 großen Banken habe sie auf der Fachtagung ihre Kritik gegenüber den Bankenvertretern klar geäußert, sagte Aigner. «Ich denke, die Botschaft ist angekommen.»

ddp.djn/tjs/rab

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