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„Wer eine Leistung einfordert, muss diese auch bezahlen!“

Warum das Bestellerprinzip mehr Segen als Fluch ist – Ein Expertengespräch.

Köln – Am 1. Juni ist das Bestellerprinzip offiziell in Kraft getreten. Bereits im Vorfeld gab es zahlreiche Kommentare über die Vermieter- und Maklerfeindlichkeit des neuen Gesetzes. Doch macht das Bestellerprinzip tatsächlich den Markt für die Vermittler von Immobilien kaputt?

Quelle: Prinz von Preussen Grundbesitz AG
Quelle: Prinz von Preussen Grundbesitz AG

Theodor J. Tantzen, Vorstand der Prinz von Preussen Grundbesitz AG, die erstklassige Bauprojekte im Denkmal- und Neubaubereich realisiert, arbeitet exklusiv mit Spezialunternehmen und ausgesuchten Maklern zusammen, die seinen Kunden bei der Vermietung ihrer Wohnobjekte behilflich sind. Aufgrund seiner Erfahrungen vertritt er eine andere Meinung.

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Herr Tantzen, viele Makler sehen sich in ihrer Existenz bedroht durch das Bestellerprinzip. Wieso meinen Sie, hat das Bestellerprinzip durchaus seine Berechtigung?

In allen Bereichen der Wirtschaft zählt: Wer eine Leistung einfordert, der muss diese auch bezahlen! Warum soll dies nicht auch im Immobiliensektor so sein? Wenn ein Vermieter seine Wohnung professionell vermarkten möchte, dann hat er die freie Wahl, wen er damit beauftragt – genauso wie er sich für einen bestimmten Handwerker oder auch Autohändler entscheidet. Wohnungssuchende informieren sich entweder selbst, oder können eine Suchanfrage stellen und werden dann, wenn sie ihre Traumwohnung durch einen Profi gefunden haben, gerne für eine Vermittlung bezahlen.

Glauben Sie nicht, dass nun der Markt durch Eigenvermarktungen der Vermieter leiden wird?

Vielleicht wird der ein oder andere Wohnungseigentümer versuchen, eine Vermarktung selbst vorzunehmen, beispielsweise wenn die Wohnung im eigenen Haus liegt – dort mag das funktionieren. Wir haben in unserem Kundenkreis jedoch vornehmlich Kapitalanleger, die oft noch nicht einmal in der gleichen Stadt leben, in der sie Eigentum besitzen. Die Suche nach geeigneten Mietern ist durchaus komplex und unsere Kunden können eine Eigenvermarktung weder zeitlich leisten noch haben sie die notwendige Expertise über den jeweiligen Immobilienmarkt. Unsere ausschließlich für die Prinz von Preussen Grundbesitz AG agierenden Partner im Maklersektor übernehmen deswegen die Erst- und Folgevermietung für unsere Kunden.

Der Job eines guten Immobilienmaklers beinhaltet eben nicht nur das Einstellen einer Wohnungsanzeige. Er ist Berater und Experte beim Herausfiltern geeigneter Bewerber. So können beispielsweise auch nur gewerbliche Unternehmern bei der Schufa oder Creditreform im Schnellverfahren Auskünfte über Wohnungsbewerber erhalten. Das Maklerbüro trifft dann anhand einer Aufstellung über Bonität, Einkommen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten sowie dem persönlichen Eindruck und dem Sozialgefüge eine entscheidende Vorauswahl für den Immobilienbesitzer. Zudem sorgt es bei Vermietungen für rechtssichere Übergaben, vernünftige Protokolle und nahtlose Anschlussvermietungen.

Letztendlich sollte man das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Dienstleister nicht unterschätzen. Es gilt, ein verlässlicher Partner für den Immobilienbesitzer zu werden, der darauf baut, dass der bestmögliche Mieter für seine Wohnung gefunden wird. Mit Transparenz und Expertenwissen können so die Kunden überzeugt werden.

Also ist das Bestellerprinzip mehr Segen als Fluch?

Zumindest für etablierte und gut ausgebildete Vermittler. Ich sehe den „Segen“ in einer Bereinigung des Marktes, denn gerade im Immobiliensektor tummeln sich eine Menge unqualifizierter Vermietungsmakler. Demnach kann der Ruf der Immobilienbranche durch das neue Prinzip verbessert werden.

Ein bisschen „Fluch“ ist dennoch dabei, da sich nun die Frage stellt, ob die übliche Provision von 2,38 Monatsmieten weiter für Makler Bestand hat, denn in Wohnlagen, die gut vermietbar sind, könnten Vermieter darauf drängen, demjenigen den Zuschlag zu geben, der weniger Provision nimmt.

Zudem gibt es auch Gegenden und Wohnungen, die einer großen Fluktuation unterliegen – zum Beispiel in Universitätsstädten. Hier zahlt ein Vermieter irgendwann drauf, wenn er beständig neue Mieter suchen muss, daher wird es vielleicht zukünftig auch Pauschalen mit Hausverwaltungen geben, die sich vermehrt um die Vermietung kümmern, oder es kommt häufiger zu Mietverträgen mit einer Mindestlaufzeit.

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