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Internationale Entsendung – Was Mitarbeiter wissen müssen

Immer mehr Unternehmen haben in Zeiten fortschreitender Globalisierung Tochter- oder Partnerfirmen im Ausland. Deswegen werden die eigenen Mitarbeiter oft ins Ausland geschickt, um vor Ort Firmenwissen weiterzugeben, Schulungen durchzuführen oder am internationalen Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Besonders für spezialisierte Fachkräfte eine tolle Gelegenheit, denn als Angestellter vertieft man nicht nur seine Sprachkenntnisse, sondern sammelt obendrein wertvolle Auslandserfahrung.

In Vorbereitung einer Arbeitnehmerentsendung sind rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Jörg Schmidt, einer der Vorstände der Care Concept AG, beantwortet die wichtigsten Fragen:

1. Was ist eine Entsendung?

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Eine Mitarbeiterentsendung ist dann gegeben, wenn ein Angestellter auf Geheiß seines inländischen Vorgesetzten ins Ausland geschickt wird und von dort aus einer Beschäftigung nachgeht. Die Ausübung dieser Tätigkeit muss zeitlich klar begrenzt sein, entweder durch die Tätigkeit selbst oder anhand einer vertraglichen Übereinkunft.

2. Gibt es rechts- und versicherungsspezifische Unterschiede zwischen der Entsendung in EU-Staaten und der Entsendung ins nichteuropäische Ausland?

Ja, denn Deutschland unterhält diverse arbeitsrechtliche Vereinbarungen mit den anderen Mitgliedsstaaten der EU, die das Arbeiten im Ausland steuerrechtlich und bürokratisch vereinfachen sollen. Als Mitarbeiter bzw. Arbeitgeber muss man in der Regel keine Arbeitserlaubnis für das Zielland beantragen, Berufsqualifikationen werden meist vor Ort anerkannt und der Arbeitnehmer fällt (im Falle einer Entsendung mit Ausstrahlung) unter den Sozialversicherungsschutz seines Heimatlandes.

Bei Einsätzen im nichteuropäischen Ausland bedarf es einer guten Vorbereitung. In diesen Ländern gelten spezielle Rechte bzw. Vorschriften. Mit einigen Ländern, sogenannten Abkommensstaaten hat Deutschland zwischenstaatliche Regelungen getroffen. Das heißt, dass deutsches Recht bei vereinbarten sachlichen Geltungsbereichen angewandt wird.
Auskünfte und Formulare gibt es bei der DVKA, dem Auswärtigen Amt, Behörden im jeweiligen Zielland oder bei spezialisierten Beratern.

Quelle: Geralt/pixabay.com
Quelle: Geralt/pixabay.com

3. Welche Länder stehen denn derzeit hoch im Kurs bei der Entsendung?

Ganz klarer Favorit sind immer noch die USA. Viele deutsche Firmen wollen den amerikanischen Markt besetzen und bauen Tochterunternehmen vor Ort auf. Dazu benötigen sie internes Know-How, das sie in Form entsendeter Mitarbeiter über den großen Teich schicken. Für die USA braucht man zwingend ein Visum, das rechtzeitig beantragt werden muss. Ein Sozialversicherungsabkommen und ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA regeln Sozial- und Steuerrechtliches. An zweiter Stelle steht Asien, vor allem durch den hohen Bedarf an technischen Produkten aus Deutschland. Diese müssen vor Ort installiert und betrieben werden. Es bedarf daher Fach- und Schulungspersonal. China steht besonders hoch im Kurs. Mit diesem Land unterhält Deutschland auch ein Sozialversicherungsabkommen, aber nicht mit Hongkong, Taiwan oder Macau. Seit diesem Jahr ist auch Irland in unserer Liste der beliebtesten Entsendungsländer nach oben gestiegen. Irland ist Mitglied der EU, insofern ist vieles schon im Vorfeld geregelt und einfach nachvollziehbar.

4. Muss ich mich um zusätzlichen Versicherungsschutz kümmern?

In jedem Fall, denn es gibt viele Staaten, die keine oder nur bestimmte Abkommen mit Deutschland unterhalten. Zusätzlich ist gesetzlich in jedem Staat anders geregelt, was per Definition eine Entsendung ist oder wie lange diese dauern darf. Einige Länder haben beispielsweise kein oder ein weniger weitreichendes Sozialversicherungssystem. Deswegen sollte sich der Arbeitnehmer über private Vorsorge informieren und dabei einen Spezialisten zu Rate ziehen. Arbeitgeber müssen die Risiken und Kosten, die auf sie zukommen, wenn sich beispielsweise der Mitarbeiter verletzt und medizinisch versorgt werden muss, kennen und absichern. Arbeitnehmern empfehle ich, sich ihren Versicherungsordner genau anzuschauen und bei jeder Versicherung, egal ob Haftpflicht oder private Krankenversicherung, zu prüfen, inwieweit der Versicherungsschutz gilt und ob man selbst nachrüsten kann.

Eine Entsendung bedarf intensiver Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Angestellten. Der Arbeitgeber muss überzeugt sein, dass sein Mitarbeiter die Umstellung im Ausland bzw. in fremder Umgebung zu arbeiten, meistert. Der Mitarbeiter muss das Gefühl haben, dass ihn die Herausforderung reizt und er der Aufgabe gewachsen ist. Sind alle arbeits-, visa- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen geklärt, gehört neben den bürokratischen Themen eine Schulung über kulturelle Gepflogenheiten und landestypische Lebensweisen des Gastlandes zur Abrundung der Vorbereitung dazu. So ist der Entsandte nicht nur formal mit allen Sicherheiten ausgestattet, sondern auch psychisch gefestigt und optimal vorbereitet.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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