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Der Knigge für geschäftliche Geschenke

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Ein Motto, das nicht nur kurz vor Weihnachten in den Köpfen vieler Entscheider sein sollte. Denn schlussendlich sollten nicht nur Familienmitglieder und Freunde das Jahr über beschenkt beschenkt, sondern auch die Geschäftspartner. So will man sich einerseits für die Zusammenarbeit bedanken, andererseits mit dem Geschenk im Gedächtnis bleiben oder – wenn es mitunter schon länger keinen Kontakt mehr gab – sich wieder ins Gedächtnis rufen. Doch worauf ist zu achten, wenn man dem Geschäftspartner ein Geschenk überreicht?

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Beide Seiten sollten eine Freude haben

Idealerweise macht das Schenken dem Schenkenden genauso viel Spaß wie dem Beschenkten – so freut sich der Beschenkte, dass er etwas bekommt, das er gebrauchen kann, mitunter schön findet oder gar wertschätzt. Der Schenkende hat hingegen Freude an der positiven Reaktion und weiß, dass er alles richtig gemacht hat. Aber wie spielt sich der Prozess im Geschäftsleben ab? Lösen etwa Geschenke, die zwischen Unternehmer und Kunden, Partner oder Lieferanten getauscht werden, mitunter dieselben Emotionen aus oder wird etwa ein anderer Zweck verfolgt? Eine Frage, die erst dann beantwortet werden kann, wenn man die Hintergründe des Schenkenden kennt.

Wird jemand aus dem beruflichen Umfeld beschenkt, weil dieser sympathisch ist, man sich gut mit ihm versteht und man ihm eine Freude machen möchte oder geht es um eine bestimmte Strategie, wobei der Schenkende durchaus Erwartungen hat, also das Geschenk nur deswegen überreicht, weil er sich dadurch einen Vorteil erhofft. Und natürlich gibt es auch immer wieder den Hintergedanken, der sich um das Thema Bestechung dreht. Doch ab wann kann von einer Bestechung die Rede sein? Immer dann, wenn man mit einem Geschenk die Wahrscheinlichkeit erhöhen will, einen Auftrag zu ergattern oder bessere Konditionen zu bekommen, kann sehr wohl das Wort Bestechung in den Mund genommen werden. Auch der Gesetzgeber weiß, dass es immer wieder derartige Vorgänge gibt – problematisch ist jedoch der Umstand, dass solche Konstruktionen nur sehr schwer nachgewiesen werden können.

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Kann der Preis des Geschenks als Betriebsausgabe verbucht werden?

Geschenkkörbe, vollgefüllt mit Gutscheinen für ein bestimmtes Restaurant oder süßen Spezialitäten, sind natürlich ideale Geschenke für Geschäftspartner. Ein japanischer Whisky, Rum aus Kuba oder Schokolade aus Belgien – es gibt genügend Möglichkeiten, wenn man seinem Geschäftspartner eine Freude machen möchte.

Und auch wenn mitunter der Schenkende keine „böse“ Absicht verfolgt, so muss man dennoch extrem vorsichtig sein. Zu Beginn geht es um den konkreten Anlass, da ansonsten die Kosten, die das Geschenk verursacht, nicht als Betriebsausgabe verbucht werden können. Das heißt: Geschenke sind etwa an Geburtstagen, zu Weihnachten oder auch im Rahmen eines Jubiläums klassische Betriebsausgaben. Gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, so ist das Geschenk eine private Ausgabe, die mit dem Unternehmenskapital bezahlt wurde. Wichtig ist, dass der Beschenkte – das kann etwa der Firmenberater, der Handelsvertreter oder auch der Lieferant sein – im Zuge keine günstigeren Konditionen anbietet oder sonstige Akzente setzt, die darauf schließen lassen, dass das Geschenk als Bestechung verstanden werden könnte. Geht es um ein betriebliches Geschenk, so muss der Steuerprüfer natürlich genauer hinsehen. Das heißt, der Unternehmer muss darauf achten, dass es eine saubere und zudem auch lückenlose Dokumentation gibt, sodass der Steuerprüfer erst gar keine weiteren Fragen stellen muss.

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Nur nicht übertreiben

Geschenke sind natürlich immer eine feine Sache, die auch zeigen sollen, dass das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Geschäftspartner in Ordnung ist und womöglich auch fortgesetzt wird. Doch versprechen darf man sich nichts. Wer nämlich mit dem Gedanken agiert, wegen des Geschenks bessere Konditionen zu erhalten, erfüllt bereits den Tatbestand der Bestechung. Das heißt: Schenkende müssen immer extrem vorsichtig sein, wenn sie einem Geschäftspartner eine Freude bereiten wollen – mitunter sind daher kleinere Geschenke empfehlenswerter, da so gar nicht erst der Anschein erweckt wird, im Zuge der Geschenkübergabe einen Vorteil zu erwarten, wenn es etwa um bessere Konditionen oder neue Aufträge geht.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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