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Betriebsratswahl 2022 – das sollten Sie wissen

Die Zeichen stehen auf Sturm – Erneuerungen und Veränderungen in vielen Betreiben bahnen sich mittelfristig an. Denn vom 1. März bis 31. Mai 2022 stehen wieder neue Betriebsratswahlen in vielen deutschen Unternehmen statt. Doch bevor das Szenario des Urnengangs überhaupt vonstatten gehen kann, sollte man sich als Verantwortlicher einiges an Wissen und Know-How im Vorfeld aneignen, damit auch alles glatt und zufriedenstellend, professionell über die Bühne des jeweiligen Betriebes gehen kann. Egal wie groß oder Klein der Betrieb auch sein mag. Strukturiertes Vorgehen, Organisation und Cleverness gehören zum Schlachtplan der perfekten Durchführung einer Betriebsratswahl. Andernfalls riskiert man ggf., dass eine Wahl nicht gültig ist oder es anderweitige Probleme im organisatorischen Ablauf gibt,

Welches Wahlverfahren soll es sein?

Foto: pixabay.com

Es gibt lediglich zwei gängige Methoden, die für die Betriebsratswahl hierzulande genutzt werden und die auch rechtlich anerkannt werden. Welche Form angewendet werden soll, gilt es grundsätzlich im Vorfeld zu klären. Das gängigste und am häufigsten angewandte Verfahren ist das normale Wahlverfahren, welches in einem Betrieb mit in der Regel mehr als 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bzw. Angestellten des Betriebes durchgeführt werden kann. Das vereinfachte Verfahren wiederum wird in Betrieben angewendet, wo fünf bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer involviert werden können. Für Klein- und Mittelständige Unternehmen ist diese Variante die häufigste. Dennoch gilt aber auch die Reglung, dass in einem Unternehmen mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern der Wahlvorstand selbst und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens anwenden und vereinbaren können.

So funktioniert es

Stimmen die Voraussetzungen für das ordentliche Wahlverfahren, kann es eigentlich auch schon losgehen. Im Anschluss an die Vorbereitungen werden, wenn alle Formalitäten erledigt sind, werden jeweilige Betriebsräte mit in der Norm mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen jeweils wiederum drei wählbar wären, schlussendlich gewählt. Wem es zu heikel ist, diesen Vorgang auf sich allein gestellt zu organisieren und zu planen, der kann sich diesbezüglich auch online informieren Eine gewisse Form der Weiterbildung rund um das Thema Betriebsrat kann zudem niemals schaden und führt zu einem sehr professionellen und geschulten Umgang mit der Betriebsratswahl.

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Warum ein Betriebsrat so wichtig ist

Der Betriebsrat kann Arbeitnehmer in verschiedenen wichtigen Belangen unterstützen. Dazu gehören vor allem die Bereiche soziale sowie personelle Angelegenheiten.

Zu den sozialen Angelegenheiten zählen etwa:

  • Bezahlung
  • Urlaubsregelungen
  • Arbeitszeitregelungen

Beispiele für personelle Angelegenheiten wären:

  • Einstellung
  • Kündigung
  • Versetzung
  • Beurteilungen (wie etwa Personalfragebögen oder Arbeitszeugnisse)

Darüber hinaus kann der Betriebsrat in größeren Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten agieren. Zu diesem Zweck wird vom Betriebsrat ein so genannter Wirtschaftsausschuss gegründet.

Wirtschaftliche Angelegenheiten wären beispielsweise:

  • Finanzielle Entscheidungen des Unternehmens
  • Betriebsänderungen
  • Produktions- und Investitionsprogramme
  • Fabrikations- und Arbeitsmethoden

Auch hier kann der Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen mitreden und Einfluss nehmen.

Allgemein gilt: Wann immer sich ein Arbeitnehmer in seinen Rechten beschnitten sieht, kann er sich an den Betriebsrat wenden und um Hilfe bitten. Für Diesen gilt es dann zu prüfen, ob auf etwaige Entscheidungen des Arbeitgebers Einfluss genommen werden kann, ob diese rechtens sind, usw. Außerdem hat der Betriebsrat mitzureden, wenn es um maßgeblich Umstrukturierungen eines Betriebs geht. Alles in allem ist die Einrichtung eines Betriebsrates daher aus Sicht eigentlich aller Arbeitnehmer erstrebenswert und eine echte Stärkung.

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