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Auch Blogger und Webshop-Betreiber sind betroffen

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Fulda – Das IT-Sicherheitsgesetz ist seit 25. Juli 2015 in Kraft. IT-Systeme sowie kritische Infrastrukturen in Deutschland sollen weltweit zu den sichersten zählen, Wirtschaft und Privatanwender gleichermaßen profitieren.

Betroffen sind nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen wie etwa Energieversorger oder das Finanz- und Versicherungswesen. Jeder, der einen Webserver betreibt, etwa für einen Online-Shop, ist per Gesetz nun verpflichtet, technische sowie organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz von Kundendaten und dem der verwendeten IT-Systeme zugutekommen. Das bedeutet, dass jeder Webshop, aber auch Blogger, die beispielsweise Bannerwerbung einblenden und damit kommerzielle Blogs betreiben, sämtliche Angebote auf dem neuesten Stand der Technik halten müssen. Es gilt, zu verhindern, dass Daten manipuliert oder gestohlen werden, jedoch auch, dass Computerviren oder Trojaner den Rechner des Nutzers infizieren. Darauf verweisen die IT-Sicherheitsexperten der PSW GROUP (www.psw-group.de).

„Ein Blogger, der beispielsweise WordPress in der Version 3.x nutzt, verstößt gegen Gesetzesauflagen, wenn eine Sicherheitslücke, wie sie bei WordPress im November 2014 auftrat, bekannt wird. Diese gefährdet nämlich die Sicherheit des Systems. Dasselbe gilt, wenn Lücken in Verschlüsselungsstandards, ich denke hier konkret an Heartbleed, nicht geschlossen werden oder der Blogger generell auf das Verschlüsseln verzichtet“, verdeutlicht Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP, an einem Beispiel.

Auf der Webseite hat PSW GROUP sämtliche für Blogger und Shop-Betreiber notwendigen Informationen rund um das IT-Sicherheitsgesetz zusammengestellt. „Im Wesentlichen benötigen Webshop-Betreiber und Blogger künftig zweierlei: Eine wirkungsvolle Verschlüsselung und einen effizienten Viren- beziehungsweise Hackerschutz. So sichern sie ihre Kommunikation ab und wirken etwaigen Manipulationen vor“, fasst Heutger zusammen.

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