Aktuelle MeldungenRecht

Unfall an Bushaltestelle: Hohe Mitschuld für Radfahrerin

ARKM.marketing
     

Verkehrsrecht

Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern können oft zu komplizierten Haftungsfragen führen. Wie die D.A.S. mitteilt, hat das Kammergericht Berlin einer Radfahrerin ein Mitverschulden von 80 Prozent angerechnet. Die Frau war auf dem Radweg an einer Bushaltestelle vorbeigefahren und mit einem aussteigenden Fahrgast kollidiert. Dem Gericht zufolge hätte sie in dieser Situation vorsichtiger sein müssen.

KG Berlin, Az. 29 U 18/14

Hintergrundinformation:

Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss sich jeder im Straßenverkehr so verhalten, dass niemand anderer verletzt oder gefährdet wird. Vorsicht und Rücksicht auf andere sind ausdrücklich gefordert. Dies gilt auch dann, wenn man der Meinung ist, Vorfahrt zu haben oder im Recht zu sein. Auch Radfahrer, die vorschriftsmäßig einen Radweg benutzen, müssen in bestimmten Situationen erhöhte Vorsicht walten lassen. Besondere Vorsicht ist an Bushaltestellen geboten. Der Fall: Eine Radfahrerin war in Berlin auf dem Radweg rechts an einer Bushaltestelle vorbeigefahren, als ein Bus hielt und die Fahrgäste ausstiegen. Sie kollidierte mit einem der Aussteigenden, stürzte und verletzte sich an der Lendenwirbelsäule. Sie musste operiert werden, lag 16 Tage lang im Krankenhaus und war vier Monate lang arbeitsunfähig. Die Radfahrerin verklagte den Busfahrgast auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Urteil: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung sah das Kammergericht Berlin hier das Hauptverschulden bei der Fahrradfahrerin. Zwar hätte auch der Fußgänger sich regelwidrig verhalten, als er den Radweg betrat, ohne auf den Fahrradverkehr zu achten. Der Radfahrerin sei aber ein Mitverschulden von 80 Prozent anzurechnen. Sie hätte nur dann rechts am haltenden Bus vorbeifahren dürfen, wenn jegliche Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen gewesen wäre. Das Gericht verwies darauf, dass dies besonders in der Straßenverkehrsordnung geregelt sei: § 20 Abs.2 StVO verpflichte den, der rechts am Bus vorbeifahre, zu erhöhter Aufmerksamkeit. Erlaubt ist nur Schrittgeschwindigkeit – und auch diese nur, wenn keine Kollisionsgefahr mit Fahrgästen besteht. Diese dürfen auch nicht beim Aussteigen behindert werden. Gegebenenfalls muss der Vorbeifahrende warten. Während der Fahrgast sich nur unaufmerksam verhalten habe, habe die Radfahrerin eine der „Kardinalpflichten“ des Straßenverkehrs verletzt.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15. 01. 2015, Az. 29 U 18/14

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.