Aktuelle MeldungenRecht

Testamentsvollstrecker sorgt für korrekte Abwicklung der letztwilligen Verfügung

ARKM.marketing
     

Essen – Es ist bekannt, dass eine Vielzahl von Erbfällen vor Gericht landet, weil der eine oder andere Erbe sich nicht mit dem, was er aus der Erbmasse erhält, zufrieden gibt, die Bewertung anzweifelt oder meint, dass andere Erben ungerechtfertigterweise mehr erhalten als er selbst erhält. Die Zuordnungen von Vermögensgegenständen werden angezweifelt, die Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, rät deshalb, zur Vermeidung von Streitigkeiten im Testament eine Testamentsvollstreckung zu verfügen und bereits die Person, die diese Testamentsvollstreckung durchführen soll, namentlich zu benennen.

Quelle: Roland Franz & Partner
Quelle: Roland Franz & Partner

„Bei der Auswahl eines Testamentsvollstreckers sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass die Person, um auch tatsächlich die Chance zu erhalten, die Testamentsvollstreckung anzutreten, mindestens 20 Jahre jünger sein sollte als der potentielle Erblasser. Darüber hinaus sollte auch im Testament geregelt sein, dass der Testamentsvollstrecker, sofern er aus gesundheitlichen Gründen die Testamentsvollstreckung nicht mehr weiterführen kann, in die Lage versetzt wird, einen Ersatz-Testamentsvollstrecker zu bestellen“, empfiehlt Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.

Weiterhin sollte die Person auch die fachlichen Kenntnisse im rechtlichen und im steuerlichen Bereich besitzen und die zeitlichen Kapazitäten haben, um eine solche Testamentsvollstreckung durchzuführen.

„Wer mit dieser Thematik einmal zu tun hatte, weiß, wieviel Arbeit hiermit verbunden ist. Wenn der Erblasser nur über eine angemietete Wohnung und eventuell ein Konto, auf dem Geld ist, verfügt, besteht meistens kein Bedarf an einem Testamentsvollstrecker, da eine derartige Situation sehr übersichtlich ist. Meistens sprechen wir allerdings bei den Nachlässen über ein selbst genutztes Einfamilienhaus, Mehrfamilienhäuser, diverse Bankkonten, evtl. Bankfinanzierungen, Wertgegenstände wie z. B. Gold oder Goldmünzen oder Sammlungen jedweder Art. Je nach dem Willen des Erblassers muss dieses Erbe gesichert werden, verwaltet werden, man muss sich um die eventuell bestehenden Mietverträge kümmern, Handwerker beauftragen, Gutachten erstellen lassen und somit den Wert des Nachlasses ermitteln. Danach kommt die Verteilung des Erbes nach dem Willen des Erblassers. All dies ist mit erheblichem Arbeits- und somit auch Zeitaufwand verbunden“, weiß Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz aus Erfahrung.

Sofern im Testament minderjährige Erben bedacht sind, sollte auf jeden Fall eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet werden, die z. B. bis zum 25. Lebensjahr der Erbberechtigten dauert, um die Erben zu schützen und den Nachlass auch zu sichern.

Wenn ein kompetenter Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, kann der Erblasser sicher sein, dass die Abwicklung der letztwilligen Verfügung auch tatsächlich korrekt, kompetent und zügig durchgeführt wird und ein Großteil der bereits oben aufgeführten Probleme bereits im Keim erstickt wird.

Quelle: Roland Franz & Partner

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.