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Silvesternacht mit Folgen: Wer kommt für Verletzungen und Schäden auf?

Berlin – Mit Feuerwerk und Böllern wird das neue Jahr in der Silvesternacht gebührend begrüßt. Nicht selten kommt es aber durch Unachtsamkeit oder schlicht Pech zu Verletzungen oder zu Schäden an Haus, Auto oder Wohnung. Welche Versicherungen greifen, wenn Raketen und Knaller daneben gehen, hat der mobile Versicherungsmanager Knip (www.knip.de) zusammengestellt.

Gliedertaxe – So viel sind Körperteile wert

Quelle Knip
Quelle Knip

Besonders schwerwiegend und folgenreich können Unfälle mit Feuerwerkskörpern sein. Einschränkung der Hörfähigkeit, schwere Gesichtsverletzungen, Verbrennungen oder gar der Verlust von Gliedmaßen können die Folge sein. In diesen Fällen greift die private Unfallversicherung. Die Versicherungssumme wird nach dem Unfall einmalig ausgezahlt und berechnet sich je nach Invaliditätsgrad. In der sogenannten Gliedertaxe sind Körperteilen und Sinnesorganen bestimmte Prozentsätze zugeordnet. Ein Bein ist zum Beispiel mit 70 Prozent bewertet. Umgerechnet bedeute das: Beträgt die Versicherungssumme 100.000 Euro, erhält der Betroffene bei voller Funktionsunfähigkeit 70.000 Euro. Da jede Versicherungsgesellschaft mit unterschiedlichen Prozentsätzen rechnet, hat Knip die Durchnittswerte eines jeden Körperteils in einer Infografik zusammengestellt.

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Vorsicht bei zu viel Schampus! Grobe Fahrlässigkeit ist häufig ausgeschlossen, dazu zählt auch das Abfeuern von Raketen unter Alkoholeinfluss.

Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäudeversicherung

Kokelt der Partygast mit einem Tischfeuerwerk die Festtafel an oder zerstört eine Rakete die Blumenkästen auf dem Nachbarbalkon, zahlt die Haftpflicht. Verursachen die Bewohner selbst Schäden an Mobiliar, Elektrogeräten oder Kleidung durch Feuerwerkskörper, greift die Hausratversicherung. Fehlgeleitete Raketen können mitunter Dächer oder Fassaden beschädigen. Für solche Fälle sollten Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Kfz-Versicherung

Gerät das Auto versehentlich unter Böller-Beschuss, greift bereits eine Teilkaskoversicherung. Wird das Fahrzeug jedoch vorsätzlich beschädigt, zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Schadenfrei durch die Silvesternacht

Um Schäden und Verletzungen zu vermeiden, sollte auf den richtigen Umgang mit Silvesterböllern geachtet werden:

  • Leicht brennbare Gegenstände sollten aus dem Garten oder vom Balkon in die Wohnung gebracht werden.
  • Das Auto sollte wenn möglich in der Garage oder einer ruhigen Seitenstraße abgestellt werden.
  • Silvesterböller werden in Klasse 1 und 2 unterschieden. Böller der Klasse 1 dürfen von Personen ab 12 Jahren gezündet werden. Produkte, die die Kennzeichnung Klasse 2 haben, sind erst ab 18 Jahren freigegeben.
  • Selbstgebaute oder importierte Silvesterböller, die in Deutschland verboten sind, dürfen nicht angezündet werden. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
  • Der auf der Packung angegebene Sicherheitsabstand sollte unbedingt eingehalten werden.
  • Raketen sollten nicht unter Bäumen und nur aus standsicheren Flaschen heraus gezündet werden.
  • Blindgänger niemals aufheben. Hier besteht große Verletzungsgefahr.
  • Kinder sind die Hauptrisikogruppe und müssen unbedingt beaufsichtigt werden

Für einen optimalen Versicherungsschutz im neuen Jahr überprüft der mobile Versicherungsmanager Knip die bestehenden Policen und bietet Optimierungsmöglichkeiten an.

Quelle: Knip

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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