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Parkschaden – Wie ist nach einem Parkunfall zu handeln?

Die meisten Unfälle in Deutschland enden mit einem Blechschaden. Die geringsten Schäden entstehen dabei bei Parkunfällen. Durch die verringerte Geschwindigkeit auf Parkplätzen, werden nur in den seltensten Fällen Menschen verletzt. Dennoch kann es auf engen Parkplätzen mit geringer Einsicht zu Unfällen kommen, für die der Verursacher aufkommen muss. Was nach einem Parkunfall zu tun ist und welche Strafen drohen, klärt der folgende Text.

Beim Ein- und Ausparken schätzen Autofahrer häufig die Maße ihres Fahrzeuges falsch ein. Die eng bemessenen Parkplätze und die geringe Einsicht führen schnell dazu, dass ein Ihnen ein Seitenspiegel abgefahren wird oder Sie eventuell selbst einen Blechschaden an einem Fahrzeug verursachen. In jedem Fall sollte der Unfallverursacher die angemessene Wartezeit einhalten. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, dem Geschädigten einen Zettel mit den entsprechenden Kontaktdaten zukommen zu lassen. Stattdessen muss der Unfallverursacher auf den Besitzer des Autos warten. Während dieser Zeit können die Schäden am eigenen Fahrzeug sowie die am anderen Wagen dokumentiert werden. Dies geschieht in der Regel schriftlich. Doch auch Fotos können später als hilfreiche Beweismittel dienen. So kann der Geschädigte später nicht auf eine Reparatur von Schäden bestehen, die gar nicht durch den Parkunfall entstanden sind. Ist der Geschädigte nicht am Unfallort anzufinden, sollte der Unfallverursacher die Polizei kontaktieren. Diese nimmt die wichtigsten Kontaktdaten auf und macht anschließend den Besitzer des gegnerischen Wagens ausfindig.

Der Kontakt zur Polizei sollte zudem auch dann erfolgen, wenn Sie selbst der Geschädigte sind. In diesem Fall klärt die Polizei die Schuldfrage, so dass Sie später eine Anzeige im Sinne Ihrer Versicherung stellen können. Diese benötigt Beweise dafür, dass Sie nicht selbst für den Schaden verantwortlich sind. Ansonsten reguliert die Kaskoversicherung unter Umständen nicht die Schäden, so dass Sie die Kosten für eine Reparatur selbst übernehmen müssen. Daher ist es auch dem Geschädigten zu empfehlen, die Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren. Sind zudem beide Parteien vor Ort, können diese einen sogenannten Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Auf diesem Dokument können die wichtigsten Daten eingetragen werden. Dazu zählen:

  • Name und Anschrift
  • Kfz-Kennzeichen
  • Versicherungsdaten
  • Telefonnummern
  • Tatzeitpunkt und -ort sowie Tathergang
  • Fahrzeugtyp und Fahrzeugmarke

Der Europäische Unfallbericht hat zum Vorteil, dass nicht zwingend die Polizei kontaktiert werden muss. Durch das Dokument werden die wichtigsten Informationen für die Versicherung gesammelt.

Unfallverursacher, die den Unfallort sofort oder nach zu geringer Wartezeit verlassen, machen sich der Fahrerflucht schuldig. Diese kann wiederrum schwere Konsequenzen haben. Besonders kritisch wird es, wenn der Unfallverursacher den Parkschaden unter Alkoholeinfluss verursacht hat. Informiert dieser zudem nicht rechtzeitig die Polizei, kann das neben Geldstrafen auch andere Folgen nach sich ziehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied z.B. am 24. Juni 2014, dass ein Autofahrer, der mit 1,8 Promille einen Parkschaden verursachte, keinen Versicherungsschutz seiner Haftpflicht erhielt und zudem hohe Geldstrafen zahlen musste. Zusätzlich kann Unfallverursachern, die unter Alkoholeinfluss standen, die Fahrerlaubnis entzogen werden. Um solche Strafen zu vermeiden, sollten Unfallverursacher mindestens eine halbe Stunde auf den Geschädigten warten und ansonsten eigenständig die Polizei informieren.

Weitere Informationen zum Thema „Parkschaden“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.verkehrsunfall.org viele weitere Ratgeber und Informationen zu Themen, wie Reifenpanne, Motorradunfall oder Unfall mit einem Mietwagen.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.

Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou ist Mitglied in der MiNa-Redaktion und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer.
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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Ein Kommentar

  1. Vielen Dank für den Tipp nach einem Unfall gleich den Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Interessant auch, dass man in dem Fall die Polizei nicht verständigen brauch. Morgen werden ich den entstandenen KFZ Schaden beheben lassen.

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