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Neue Muster-Widerrufsbelehrung seit dem 11. Juni 2010

Seit Freitag, den 11. Juni 2010, gelten die neuen Muster der Widerrufs- und der Rückgabebelehrung nach den Vorgaben der des EGBGB bzw. des BGB.

Diese Neufassungen bieten nun endlich 100%-igen Schutz vor kostenpflichtigen Abmahnungen der Konkurrenz, da sie nun formellen Gesetzesrang haben. Also: Wer das jeweilige gesetzliche Muster ohne eigene Ergänzungen bzw. Auslassungen unverändert übernimmt, kann jedenfalls aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zukünftig nicht mehr abgemahnt werden.

Durch diese Gesetzesnovelle wird u.a. erreicht, dass nun auch eBay-Händler ihren Kunden 14 Tage Widerrufsrecht, anstatt 1 Monat, einräumen können – dies ging aufgrund von juristischen Problemen in diesem Bereich nicht. Nun werden insofern also eBay- und “normale” Online-Händler also gleichgestellt. Voraussetzung: Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt vor oder unmittelbar nach dem Vertragsschluss, spätestens also 1 Tag nach Abschluss des Vertrages. Da eBay voraussichtlich erst ab Juli entsprechend formulierte, automatisierte Mails für seine Powerselle etc. bereitstellen will, muss derzeit noch von jedem einzelnen eBay-Händler selbst gewährleistet werden, dass jeder einzelne Kunde rechtzeitig eine E-Mail mit der Widerrufsbelehrung bzw. dem vollständigen AGB-Text zugesandt bekommt. Wer dies nicht kann,  darf auch nicht die 14 Tage, sondern muss nach wie vor 1 Monat Widerrufsfrist gewähren.

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Praxistipp: Es kann allen Online-Händlern nur dringend geraten werden, diese Musterformulierungen zu übernehmen. Wer aus den Formulierngen im Gesetzestext nicht schlau wird, sollte im Zweifel lieber Rechtsrat einholen. Denn die Mustertexte sind wie eine Art Baukasten-System aufgebaut, aus dem man das für sich selbst Passende heraussuchen muss. Das setzt jedoch einige Grundkenntnisse voraus, ansonsten droht die Gefahr, dass Aspekte übersehen oder fälschlicherweise eingebaut werden.

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