Aktuelle MeldungenRecht

Klage: Geschäftsmodell von CHECK24 im Kern bestätigt

ARKM.marketing
     

München – Landgericht München signalisiert: CHECK24 erfüllt grundsätzlich Beratungs- und Informationspflichten / CHECK24 schafft konsequente Transparenz und ermöglicht echten Kundennutzen dank hoher Beratungsqualität

Im Prozess zwischen dem Vergleichsportal CHECK24 und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) signalisierte das Landgericht München I heute eine Bestätigung des Geschäftsmodells von CHECK24 und entkräftete somit die Hauptangriffspunkte des BVK.

Das Gericht war sehr deutlich in seinen Ausführungen, dass CHECK24 seinen Kunden sowohl eine objektive Marktbetrachtung als Beratungsgrundlage als auch gesetzeskonforme Befragung und Beratung bietet.

„Die heutige Verhandlung stimmt uns positiv“, sagt Christoph Röttele, CHECK24-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung. „Unser Geschäftsmodell schafft konsequente Transparenz und ist fokussiert auf echten Kundennutzen mit hoher Beratungsqualität für nachhaltig zufriedene Kunden“. Über 15 Millionen Kunden honorieren bis heute den Service von CHECK24.

Das Gericht hat sowohl den Zeitpunkt als auch den Inhalt der Kommunikation der Makler-Statusinformation („Erstinformation“) von CHECK24 nicht beanstandet. Es erkannte lediglich Nachbesserungsbedarf bei der Positionierung der sog. Erstinformation. Das Gericht ließ weiter erkennen, dass sich lediglich beim Hausrat- und Privathaftpflichtvergleich hinsichtlich der Formulierung bzw. Darstellung einzelner Fragen ggf. Anpassungsbedarf ergeben könnte.

Ein Urteil gab es nicht. Das Gericht setzte die Verkündung für den 13. Juli 2016 um 10 Uhr an.

Klarstellung: Dass die Bezeichnung „Vergleichsportal“ irreführend sei – wie es der BVK häufig in der Öffentlichkeit behauptet – ist falsch und war niemals Gegenstand der Gerichtsverhandlung. CHECK24 ist seit über 15 Jahren ein Vergleichsportal und gleichzeitig im Bereich der Versicherungsvermittlung als Makler tätig.

Quelle: ots

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.