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Zweites Bürokratieentlastungsgesetz auch zur Stärkung der E-Rechnung nutzen

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Die Bundesregierung hat am 2. August 2016 das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, das eine Reihe von Entlastungen für Unternehmen bringen soll. Unter anderem wird vorgeschlagen, die Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine erheblich zu verkürzen. Allerdings dürfen sie nur dann vernichtet werden, wenn eine inhaltsgleiche Rechnung vorliegt. Das bedeutet ein zusätzliches Prüfverfahren und damit erneut Bürokratie. E-Rechnungen könnten das Verfahren erheblich vereinfachen.

Dazu erklärt Torsten Lenk, Vorstand der ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft: Wir begrüßen, dass Lieferscheine nicht mehr sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Da die Lieferscheine aber erst dann vernichtet werden dürfen, wenn eine inhaltsgleiche Rechnung vorliegt, bedingt die geplante Regelung ein neues Prüfverfahren. Die Unternehmer müssen prüfen, ob Lieferschein und Rechnung tatsächlich inhaltsgleich sind. Es ist zu bezweifeln, dass sich der Aufwand für die Unternehmen so spürbar reduziert. Wir sehen daher Handlungsbedarf im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Bereits 2014 wurde mit ZUGFeRD ein übergreifendes Format für elektronische Rechnungen erarbeitet, das den Austausch strukturierter Daten zwischen Rechnungssteller und -empfänger ermöglicht. Ein solches E-Rechnungsformat führt durch automatisierte Prüfverfahren zu einer deutlichen Reduzierung des Aufwands. Der Abgleich von Lieferscheinen könnte so komplett entfallen. Eine stärkere praktische Unterstützung bei der Umsetzung des E-Rechnungs- formats seitens der Bundesregierung, auch über die öffentliche Verwaltung hinaus, wäre sehr sinnvoll.

Hintergrund

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat ein übergreifendes Format für den Austausch strukturierter Daten zwischen Rechnungssteller und -empfänger elektronischer Rechnungen erarbeitet. Das ZUGFeRD-Rechnungsformat ermöglicht nun, Rechnungsdaten strukturiert in einer PDF-Datei zu übermitteln und diese ohne weitere Schritte auszulesen und zu verarbeiten.

Quelle: ETL Gruppe

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