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Bundesregierung muss alle Schlupflöcher im Nachhaftungsgesetz schließen

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München – Auf der heutigen Hauptversammlung von E.ON sind die AktionärInnen des Konzerns dazu aufgerufen, über den Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen E.ON und Uniper abzustimmen. Segnen die AnteilseignerInnen eine Aufteilung des Konzerns ab, reduziert sich auch die Haftungsmasse für die Atom-Folgekosten – ein Risiko für die SteuerzahlerInnen.

Zwar hat die Bundesregierung noch eine Woche vor der Unternehmensteilung per Kabinettsbeschluss das geplante Atom-Nachhaftungsgesetz erweitert: Auch Unternehmensabspaltungen wie Uniper sollen nun für die Verpflichtungen des Ursprungskonzerns haften. Dies soll aber einer Regierungserklärung vom 1. Juni zufolge nur für diejenigen Rückstellungen in Höhe von 23,3 Milliarden Euro gelten, die für die Atommüll-Lagerung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds fließen sollen. Für die 21 Milliarden Euro an Rückstellungen für den AKW-Rückbau sieht die Regierung dies jedoch nicht vor.

„Es ist eine fahrlässige Unterlassung der Bundesregierung, dass sie dieses Schlupfloch im Nachhaftungsgesetz nur für einen Teil der Rückstellungen schließen will“, erklärt Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Die Regelung, dass abgespaltene Unternehmen für die Verpflichtungen des Ursprungskonzerns haften, muss auch für den AKW-Rückbau gelten. Ansonsten bleiben die SteuerzahlerInnen im Fall einer Pleite von E.ON oder RWE auf den noch fälligen Rückbaukosten sitzen. Hier muss im parlamentarischen Prozess nachgebessert werden.“

Paradox mutet im Kontext der Diskussionen um die Atommüll-Finanzierung auch die Dividendenzahlung des Energieriesen an. „Geht es um den Atommüll, droht E.ON mit der Pleite, doch gleichzeitig fließt rund eine Milliarde Euro an die AktionärInnen. Das zeigt, wie heuchlerisch die Debatte um die Finanzierung der Atom-Folgekosten geführt wird“, so Franziska Buch.

Quelle: Umweltinstitut München

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