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Sicherheit von Mietbussen

Als Unternehmen eines Mietwagenunternehmens müssen Sie viele rechtliche Überlegungen berücksichtigen, bevor Sie eine Flotte kaufen.

Der Betrieb einer Busvermietungsfirma erfordert ein gutes Verständnis für eine Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen. Der Gesetzgeber achtet insbesondere auf die Sicherheit der Passagiere. Daher ist beim Abschluss eines Mietvertrages für den Bus auch eine Haftpflichtversicherung zwingend abzuschließen. Neben den vielen rechtliche Verträgen, die auch der Kunde im Mietvertrag zu unterzeichnen hat, stellt der Haftpflicht- und Versicherungsschutz einen wesentlichen Bestandteil beim Mietvertrag für den Bus dar.

Dies dient vorsorglich dem Schutz des Kunden. In der Mietgebühr sind auch Gebühren für Reparaturen und regelmäßige Serviceüberprüfungen enthalten. Bei Erhalt ihrer Rechnung sind diese Kosten auch aufgeschlüsselt einsehbar und daher auch für den Kunden sehr transparent nachvollziehbar. Um ein sicheres Fahrzeug zu mieten, muss man natürlich kein Jurist sein. Diesen „Job“ übernimmt das Mietwagenunternehmen für den Kunden.

Das Geschäft der Fahrzeugvermietung von Mietbussen ist eine hoch wettbewerbsintensive Industrie, in der man täglich aufs Neue seine Kunden überzeugen muss. Um die Chancen auf Erfolg vor dem Eintritt in das Geschäft zu maximieren, müssen aber vor allem viele rechtliche Belange geklärt werden. Gerade der Sicherheitsbereich ist zu Recht strikt vom Gesetzgeber geregelt. Kunden verlangen einen sicheren Service zu einem fairen Preis.

Mietbusunternehmen versuchen in Ihrem Tagesgeschäft eine große Anzahl von Flottenfahrzeugen zu kaufen oder leasen und sie gegen eine Gebühr an Ihre Kunden vermieten. Mietbusse können auf verschiedene Arten an Kunden vermietet werden. Entweder werden sie direkt an eine bestimmte Person oder aber auch an eine Gruppe von Personen vermietet, mehr Informationen finden Sie unter anderem im Internet auf busvermietung24.de

Ebenfalls ein Aspekt der Sicherheit von Mietbussen ist die Kaution, welche von den Unternehmen eingehoben wird. Sie dient zur Absicherung von Risiken auf beiden Seiten des Geschäfts. Grundsätzlich ist es üblich, die vollen Mietkosten und eine Kaution vor der Freigabe des Fahrzeugs einzuziehen. Sollte der Wagen ohne Schäden an den Vermieter zurückgebracht werden, dann erfolgt eine Rückerstattung der Kaution unmittelbar bei Rückgabe des Mietbusses. Die Gegenverrechnung erfolgt vereinfacht über eine Verrechnung mit dem Kreditkartenunternehmen.

Die Erfahrung im Umgang mit den genannten verschiedenen Punkten, insbesondere der pünktlichen und verlässlichen Abholung und Rückgabe großer Gruppen von Personen an mehreren Destinationen, ist eine Herausforderung, der Unternehmen jeden Tag aufs Neue gerecht werden müssen.

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou ist Mitglied in der MiNa-Redaktion und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer.
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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