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Für mehr Sicherheit: Warnwestenpflicht ab dem 1. Juli auf deutschen Straßen

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Nach den Nachbarländern Belgien und Österreich wird nun auch in Deutschland die Warnwestenpflicht eingeführt. Bislang galt diese nur für gewerbliche Fahrzeuge – ab dem 1. Juli 2014 muss jeder in Deutschland angemeldete Pkw mit einer Warnweste ausgestattet sein. Ratsam ist es, immer mehrere Westen mitzuführen.

Grafik: DA Direkt/spp-o
Grafik: DA Direkt/spp-o

Die neue Regelung basiert auf einer EU-Norm, die in einigen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurde. Fortan ist es im Falle einer Fahrzeugpanne die Pflicht des Fahrers, beim Verlassen des Fahrzeuges die Warnweste anzulegen. Dies gilt für jede Fahrzeugklasse, egal ob Pkw, Lastwagen oder Bus – Motorräder ausgenommen.

„Da die Warnwestenpflicht derzeit noch nicht einheitlich geregelt ist, sollten Grenzgänger sich vor der Fahrt über die länderspezifische Gesetzgebung informieren. Bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht ist mit einem Bußgeld zu rechnen, je nach Land zwischen 14 und 600 Euro“, erklärt Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. „Wichtig ist, dass die Warnwesten sowohl über Reflektionsstreifen als auch über die Markierung ‚EN 471‘ verfügen, um die EU-Norm zu erfüllen.“ Weitere Tipps finden Sie unter www.da-direkt.de in der Rubrik „Infos und Tipps/Sicherheit/Nach einem Unfall“.

Besonders wichtig an Unfallstellen

Unfallstellen sind besonders gefährlich, weshalb die Pflicht, eine Warnweste zu tragen, einen wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit darstellt. Die Weste kostet wenig und passt bequem in das Handschuhfach. Zudem darf das Warndreieck nicht vergessen werden. Um den Bereich bestmöglich zu kennzeichnen, sollte das Dreieck auf der Landstraße in 100 Metern und auf der Autobahn in 200 Metern Entfernung am rechten Fahrbahnrand oder Seitenstreifen aufgestellt werden. Darüber hinaus ist es ratsam, bei Dunkelheit das Fernlicht anzuschalten, um die Straße möglichst hell zu erleuchten. Wenn weitere Personen im Fahrzeug sind, ist es am sichersten, wenn diese zuallererst zur straßenfremden Seite hin aussteigen und sich anschließend mit ausreichendem Abstand zum Fahrzeug hinter der Leitplanke aufhalten. Ersthelfer an einer Unfallstelle sind laut Bundesgerichtshof voll versichert im Falle eines Folgeunfalls.

Quelle: akz

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