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Bußgeldkatalog-Reform: Rotlicht-Ignoranten zahlen mehr

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Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

Es wird härter und teurer für Deutschlands Radfahrer. Seit dem 1. Mai 2014 gelten neue Regeln. Nach wie vor gilt: Wer sie nicht befolgt, riskiert unter Umständen sogar seinen Autoführerschein. Um dies zu vermeiden, hier die wichtigsten Tatbestände im neuen Bußgeldkatalog auf einen Blick.

Foto: dmd/ADFC
Foto: dmd/ADFC

Seit über 50 Jahren sorgt das Flensburger Verkehrszentralregister dafür, dass die heimischen Verkehrsrowdys notiert, sortiert und bestraft werden. Seit seiner Einrichtung wurde es bereits mehrere Male aktualisiert oder geändert. Die jüngste Reform jedoch ist der größte Umbau in der bisherigen Geschichte.

Doch die Umstellung der Punkte und des Strafsystems betrifft nicht nur die Autofahrer, auch die Radfahrer müssen künftig zum Teil härteren Regeln rechnen. Dazu der Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn: „90 Prozent der erwachsenen Radfahrer haben auch einen Autoführerschein – deshalb gilt die Devise: Fahrrad-Verstöße sollte man nicht unterschätzen.“

Das heißt unter anderem: Vorsicht beim Radfahren im betrunkenen Zustand. Dies gilt nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Wer in leicht betrunkenem Zustand Ausfallerscheinungen zeigt und mit Fahrfehlern auffällt oder sogar einen Unfall provoziert, kann vor Gericht angeklagt werden. Ab 1,6 Promille auf dem Zweirad riskiert man sogar, dass der Führerschein für das Auto entzogen und ein Radfahrverbot erteilt wird.

Rotlicht-Ignoranten an der Ampel müssen nach den neuen Regeln tiefer in die Tasche greifen. Hier steigt das Bußgeld von 45 auf 60 Euro. Gleich teuer bleibt es beim Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke: In diesem Fall risikiert man den Verlust von 350 Euro plus zwei Punkte nach dem neuen System in Flensburg.

Grundsätzlich gilt: Ab einem Bußgeld von 60 Euro wird mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister eingetragen. Zu jedem Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro. Eine Übersicht über die aktuellen Regeln für Radfahrer bietet der ADFC unter www.adfc.de/bussgeldkatalog.

Quelle: Djd

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