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Bei extrem hohen Forderungen lohnt sich ein rechtlicher Beistand

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Schön war der Urlaub – oder die Geschäftsfahrt ins Ausland – aber leider gab es auch noch ein unangenehmes Souvenir: ein Knöllchen. Früher verabschiedeten viele Autofahrer Bußgeldbescheinigungen aus dem Ausland lächelnd ins Altpapier. Seit 2010 sollte man dies jedoch nicht mehr tun, auch wenn immer noch nicht in allen europäischen Ländern eine Vollstreckung der Bußgelder stattfindet. Wieso und wie man sich am besten verhalten sollte, erläutert der ADAC.

Seit fünf Jahren können Strafgelder für Verkehrsdelikte in anderen EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. De facto halten sich jedoch immer noch nicht alle Staaten konsequent daran. Sehr streng sind nach Angaben der ADAC zum Beispiel die Niederlande. Griechenland, Italien und Irland dagegen haben den dafür notwendigen EU-Rahmenbeschluss noch nicht mal umgesetzt.

Foto: dmd/thx
Foto: dmd/thx

Wer jedoch auf der sicheren Seite bleiben will und das Urlaubsland auch in Zukunft noch einmal ohne Grund zur Sorge besuchen möchte, sollte dennoch zahlen. Kommt es zum Beispiel beim nächsten Besuch zu einer Verkehrskontrolle, tauchen die nicht bezahlten Strafen wieder auf. Eine Flugreise macht dies auch nicht besser. Säumige Zahler werden zum Teil auch bei der Passkontrolle am Flughafen erkannt. Und die Strafen bleiben lange gültig. In Italien verjähren sie zum Beispiel erst nach fünf Jahren.

Obwohl die Forderungen erst ab einer Summe von 70 Euro vollstreckt werden dürfen, reicht oft schon ein „günstigeres“ Verkehrsdelikt, um den Strafvollzug dennoch zu realisieren. Möglich machen dies zum Beispiel Verwaltungsgebühren, die zur eigentlichen Bußgeldsumme dazu gerechnet werden.

Klingt die Forderung dennoch so hoch, dass ein Betrug vorliegen könnte, empfiehlt der ADAC so schnell wie möglich Einspruch einzulegen und nach einem Rechtsbeistand zu suchen. Wie zum Beispiel in einigen Fällen aus Kroatien diesen Sommer: Aus Parkvergehen zwischen 10 und 40 Euro wurden Forderungen von über 350 Euro. Wegen unter anderem dadurch entstandenen „Rechtsverfolgungskosten“.

Immerhin gewähren einige Länder zum Teil großzügige Rabatte von bis zu 50 Prozent für Sofortzahler. Zudem werden in Flensburg keine Punkte notiert für Vergehen im Ausland. Und ein Fahrverbot ist ebenfalls nur im entsprechenden Land durchsetzbar.

Quelle: djd

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