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ADAC-Tipps rund um Waschanlagen und Co.

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München – Durchschnittlich sechs Mal im Jahr fährt der Deutsche sein Auto durch eine Waschanlage oder eine Waschstraße. Nicht nur für die Optik sind regelmäßige Wäschen wichtig, denn aggressive Verunreinigungen (z.B. Vogelkot) können dauerhafte Schäden hinterlassen. Worauf vor und nach der Autowäsche zu achten ist, hat der ADAC zusammengestellt:

Quellenangabe: "obs/ADAC"
Quellenangabe: „obs/ADAC“
  1. Bei der Autowäsche gilt:
    Teuer ist nicht besser: Auch die einfachen Programme machen ein Auto sauber und reichen daher meistens aus. Zusatzprogramme wie Wachse oder Versiegelungen sind zwar oft gut für´s Auge, bringen aber wenig für die Haltbarkeit des Fahrzeugs.
  2. Waschqualität an gewaschenen Fahrzeug „ablesen“:
    Weder Preis noch Waschdauer sind Qualitätsmerkmale für Waschanlagen oder -straßen. Daher lohnt es sich, vor der Wäsche einen Blick auf bereits gewaschene Autos zu werfen, um zu sehen, wie gut die Qualität ist.
  3. Das Auto vor dem Waschgang richtig vorbereiten:
    Antenne abschrauben, Fenster schließen und die Scheibenwischer ausmachen, auch an den Regensensor denken. Generell sollten Autofahrer immer die Hinweise an den Waschanlagen beachten.
  4. Richtig sauber wird das Auto durch die Vorwäsche mit dem Dampfstrahler:
    Hier haben die Waschstraßen einen Vorteil vor Portalanlagen, denn dort werden die Fahrzeuge grundsätzlich manuell mit einer Hochdrucklanze eingesprüht. Das säubert die Problemstellen, an denen Waschanlagen oft scheitern: Rückspiegel, Windschutzscheibe und Räder.
  5. Schäden am Auto:
    Generell gilt, dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden am Kfz in der Waschanlage entstanden ist. Daher sollte das Fahrzeug sofort nach Verlassen der Waschanlage auf eventuelle Schäden überprüft werden. Etwaige Schäden müssen dann sofort beim Betreiber gemeldet werden. Je später ein Schaden entdeckt und gemeldet wird, desto schlechter stehen die Chancen glaubhaft zu machen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist. Steht dies aber fest, kann vom Waschanlagenbetreiber Schadenersatz verlangt werden, wenn der Schaden durch nicht mehr aufzuklärende Fehler der Waschanlage entstanden ist und ein Fehlverhalten des Benutzers ausscheidet.

Quelle: ots

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