Aktuelle MeldungenMobil

Ab acht Punkten ist der Führerschein weg

ARKM.marketing
     

Coburg – Für Verkehrsteilnehmer ist der 1. Mai in diesem Jahr ein wichtiges Datum: Von da an gilt ein neues Bewertungssystem für Punkte. War der Führerschein bisher ab 18 Punkten weg, wird man sich jetzt bereits ab acht Punkten von seiner Fahrerlaubnis verabschieden müssen, weil der Gesetzgeber das Bewertungssystem insgesamt verkürzt hat. Regelwidriges Fahrverhalten wird künftig in drei Kategorien eingeteilt und mit einem, zwei oder maximal drei Punkten geahndet. Dagegen konnten bisher einzelne Verstöße zu Einträgen von einem bis zu sieben Punkten im Verkehrszentralregister führen. Was die Neuerung bedeutet, erläutert die HUK-Coburg.

Eine Ordnungswidrigkeit (schwerer Verstoß) schlägt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit einem Punkt zu Buche. Zwei Punkte kassiert, wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Straftat verbunden ist oder zu einem befristeten Fahrverbot führt. In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von einem besonders schweren Verstoß. Drei Punkte werden fällig, wenn das Fahrverhalten eines Verkehrsteilnehmers als Straftat bewertet wird und zum Führerscheinentzug führt.

Quellenangabe: HUK-COBURG Weiterer Text über OTS und www.presseportal.de/pm/7239
Quellenangabe: HUK-COBURG Weiterer Text über OTS und www.presseportal.de/pm/7239

Bereits vorhandene Punkte werden in das neue System umgerechnet:

|Altes         |Zuordnung im    |
|Punktesystem  |neuen           |
|              |Bewertungsystem |
|   1-3        |   1            |
|   4-5        |   2            |
|   6-7        |   3            |
|  8-10        |   4            |
| 11-13        |   5            |
| 14-15        |   6            |
| 16-17        |   7            |
|18 (und mehr) |   8 (und mehr) |

Eine Frage, die viele Verkehrsteilnehmer brennend interessiert: Wie erfährt man von seinem Punktestand? Wer mit einem Punkt und zwei oder drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister steht, wird nicht informiert. Bei vier und fünf bzw. sechs und sieben Punkten flattert eine kostenpflichtige Ermahnung bzw. Verwarnung ins Haus verbunden mit der Erklärung des Punktesystems und einem Hinweis auf den Besuch eines Fahreignungsseminars. Letzteres bietet die Möglichkeit, seinen Punktestand um einen Punkt zu reduzieren. Allerdings lässt sich solch ein Seminar nur alle fünf Jahre besuchen und profitieren können nur Verkehrsteilnehmer, die nicht mehr als fünf Punkte haben. Bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen. – Unabhängig von dieser offiziellen Informationspolitik steht es natürlich jedem Verkehrsteilnehmer frei, beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg seine individuelle Punktezahl abzurufen.

Wie lange die Punkte gültig bleiben, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Eine Löschung kann nach zweieinhalb, fünf oder sogar erst nach zehn Jahren erfolgen. Dabei verjährt jeder Verstoß und jede Straftat für sich. Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Verkehrsteilnehmer in der Zwischenzeit noch weitere Punkte für Vergehen im Straßenverkehr erhalten hat.

Quelle: ots

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.