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Kubicki fordert einheitliches Glücksspielrecht für Deutschland

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Berlin/ Düsseldorf – Die diesjährige Internationale Fachmesse Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA) ist am heutigen Dienstag mit einer hochkarätigen Talkrunde eröffnet worden. Paul Gauselmann, Vorsitzender des Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI) teilte gleich zu Beginn mit, dass die Spitzenverbände der Branche den Dachverband „Die Deutsche Automatenwirtschaft e. V.“ gegründet haben, um zukünftig mit einer Stimme nach außen aufzutreten und in die Zukunft zu gehen. Dies sei umso wichtiger, als dass gemeinsam daran gearbeitet werden müsse, den Glücksspielstaatsvertrag noch in diesem Jahr zu Fall zu bringen. Dafür brauche die Branche die gebündelte Kraft aller Verbände. Als Sprecher des gemeinsamen Verbandes wird Georg Stecker (50), fungieren.

Gauselmann machte den rund 300 Gästen Mut und unterstrich, dass in Deutschland für rund zehn Millionen Spielgäste der Spaß am gewerblichen Spiel im Vordergrund steht. Es gelte positiv nach vorn zu schauen und nicht zu zweifeln.

Wolfgang Kubicki, Fraktionsvorsitzender der schleswig-holsteinischen FDP, hob als diesjähriger Festredner der IMA hervor, dass Verbote noch nie Probleme gelöst haben: „Spieler werden gezwungen, ihr Spiel in der Illegalität fortzuführen. Wer verbietet, nimmt billigend in Kauf, dass der Schwarzmarkt blüht“, so Kubicki. Nach seiner Auffassung müssen drei Faktoren für das Spiel berücksichtigt werden: Die Regelgleichheit für staatliches und gewerbliches Spiel; die Ausübung einer staatlichen Aufsicht über das gesamte Spiel und die Aufklärung über Gefahren und Risiken des Spiels.

Quellenangabe: "obs/AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info/Dirk Lamprecht"
Quellenangabe: „obs/AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info/Dirk Lamprecht“

In der anschließenden Talkrunde nahmen neben Gauselmann und Kubicki auch Prof. Dr. Bernd Hartmann, Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften, Universität Osnabrück, und Pieter Remmers, Experte für Glücksspielforschung und Fragen des Responsible Gamings, Amsterdam, Niederlande, teil. Prof. Hartmann beleuchtete die rechtlichen Aspekte: „Es bedarf eines guten Grundes, um in die Gesetze einzugreifen. In diesem Fall lautet er, die Spielsucht zu bekämpfen“. Die Föderalismusreform habe jedoch dafür gesorgt, dass alle Länder ihre eigenen Gesetze für die Spielstätten erlassen, wodurch die Verwirrung größer geworden sei, „Klarheit ist durch die Kapriolen des Föderalismus nicht hergestellt worden“, so Hartmann. Überdies entspreche der Glücksspielstaatsvertrag nicht der europäischen Vorstellung von Kohärenz.

Kubicki prangerte in diesem Zusammenhang die Ungleichbehandlung verschiedener Anbieter an. So gäbe es im Norden Schulbusse, auf denen sich die Werbung der Spielbanken Schleswig-Holsteins befinde. „Diese Heuchelei muss demaskiert werden!“ betont er. Evaluation und Kontrollen sind eine Möglichkeiten, die Wirksamkeit des Glücksspielstaatsvertrages zu überprüfen. Hierzu unterstrich Remmers: „Wir brauchen mehr Forschung, um zu sehen, wo die wahren Probleme liegen. Wir wissen einerseits viel, aber andererseits auch wenig“. Die Forschung auf dem Gebiet der Spielsucht sei noch nicht so weit, dass wirklich tragfähige Aussagen getroffen werden, denen dann entsprechende Maßnahmen folgen.

Paul Gauselmann führte aus, dass bei Umsetzung der Inhalte des Glücksspielstaatsvertrag zwischen 70 und 80 Prozent der Branche verschwände und die Spielgäste ins Internet oder die Illegalität abdrifteten. Kubicki ergänzte, dass dann den Ländern und Gemeinden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verlorengehen.

Das Schleswig-Holsteinische Modell könnte ein vorstellbarer Kompromiss sein. „Dies ist der Weg, den Deutschland gehen muss, um die Unternehmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu halten“, so der Vorsitzende des VDAI und betonte: „Deutschland wäre somit reguliert, aber nicht überreguliert. Auf der IMA 2014 zeigen wir, wie leistungsstark die Branche ist“. Wolfgang Kubicki forderte die Unterhaltungsautomatenwirtschaft abschließend auf, den Rechtsweg konsequent auszuschöpfen: „Gehen Sie vor Gericht, seien Sie aktiv und kämpfen Sie für Ihr Recht! Wir brauchen eine klare Regelung auf Bundesebene!“

Quelle: ots

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