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Randstad: Kinderbetreuung in turbulenten Zeiten

Es ist ein bisschen anstrengend, aber immer noch besser als meinen gesamten Jahresurlaub zu nehmen“, stellt Maren Koch fest, während sie gerade mit den Kita-Freunden ihres vierjährigen Sohnes Max Bilderbücher anschaut. Weil es in ihrer Einrichtung während des Streiks keine Notbetreuung gibt, hat sie kurzerhand gemeinsam mit anderen Eltern die Betreuung übernommen. „Im Rahmen dieses Notfallplans passen wir gemeinsam auf die Kinder auf, die weder zu Hause noch bei Oma und Opa bleiben können. Dabei wechseln sich die betroffenen Eltern ab, so dass jeder einmal dran ist“.

Wohl dem, der bei der Kinderbetreuung auf ein solches Netzwerk zurückgreifen kann. Denn wohin mit den lieben Kleinen, wenn das Büro ruft, aber die Kita bestreikt wird oder die Tagesmutter mit einer heftigen Erkältung plötzlich ausfällt? Arbeitsrechtlich sind dies „wichtige Gründe“, der Arbeit fernzubleiben, tun dies Eltern, ist es kein Anlass für eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.

Trotzdem: Eltern dürfen in keinem Fall einfach zu Hause bleiben, sondern müssen umgehend den Arbeitgeber informieren und sich um eine Ersatzbetreuung bemühen. Arbeitet beispielsweise nur ein Elternteil, sollte sich der Partner um das Kind kümmern. Wenn dieser nicht zur Verfügung steht, müssen die bekannten „Ersatzspieler“ heran gezogen werden – Großeltern, Nachbarn oder Babysitter.

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Der rechtliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr bietet keine Garantien – wie der Kita-Streik gezeigt hat. In Notsituationen sind Eltern gut beraten, wenn sie auf ein gutes Netzwerk zurückgreifen können und ihr Kind in guten Händen wissen. Quelle: Randstad - Die Nummer 1 in Deutschland.
Der rechtliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr bietet keine Garantien – wie der Kita-Streik gezeigt hat. In Notsituationen sind Eltern gut beraten, wenn sie auf ein gutes Netzwerk zurückgreifen können und ihr Kind in guten Händen wissen. Quelle: Randstad – Die Nummer 1 in Deutschland.

Findet sich jedoch trotz aller Anstrengung keine Betreuung, dürfen Arbeitnehmer bei einem Warnstreik oder einem anderen unvorhersehbaren Ereignis, das zum Ausfall der Betreuung führt, von der Arbeit fernbleiben ohne Lohnkürzungen befürchten zu müssen. Dies gilt aber nicht, wenn das Betreuungsproblem lange vorher angekündigt und bekannt war. Wenn die Tagesmutter in den Urlaub geht oder die Kita ihre jährliche Schließzeit hat, müssen sich Eltern um einen Ersatz kümmern. Wenn dies nicht gelingt, ist es ihnen zumutbar im Zweifel wertvolle Urlaubstage zu opfern.

Wer Glück hat, arbeitet in diesen Tagen bei einem familienfreundlichen Unternehmen. Diese zeigen sich in der Regel bei Betreuungsproblemen sehr kulant und setzen auf kooperative Lösungen:  z.B. die Nutzung eines vorhandenen Eltern-Kind Zimmers am Arbeitsplatz, Überstunden werden nach Absprache ab- oder Minusstunden aufgebaut bzw. das Arbeiten im Homeoffice wird genutzt.

„Unternehmen, die Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen und in den betrieblichen Alltag integrieren, schaffen gerade auch in turbulenten Zeiten eine vertrauensvolle und langfristige Mitarbeiterbindung“, fasst Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad zusammen und stellt weiter fest: „Wer hilft, die Betreuung des Nachwuchses und die Möglichkeit zu arbeiten, miteinander vereinbar macht, generiert einen echten Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt.“ Und für Unternehmen lohnt sich das doppelt: Nicht nur, dass sie es in Zeiten des Fachkräftemangels leichter haben, geeignete Mitarbeiter zu finden – flexible Arbeitszeitregelungen zur Unterstützung der Familienplanung erhöhen auch die Loyalität gegenüber dem Unternehmen ganz erheblich. Angesichts des demografischen Wandels empfiehlt es sich für Unternehmen, diesen Vorteil für sich zu nutzen und auf die individuellen Bedürfnisse mit größtmöglicher Flexibilität zu reagieren.

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