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Bei Lügen im Lebenslauf kennen Personaler keine Gnade

München – Eine längere Arbeitslosigkeit mit einer Weltreise kaschieren, Fachkenntnisse aufbauschen oder beim bisherigen Gehalt übertreiben, das mögen Personalentscheider gar nicht: Knapp drei Viertel aller Manager in Deutschland (71 %) haben schon einmal einen Bewerber aussortiert, nachdem falsche Angaben im Lebenslauf aufgeflogen sind. Das ist im europäischen Vergleich ein Spitzenwert, wie eine aktuelle Studie unter 500 Managern im Auftrag des Personaldienstleisters Robert Half zeigt.

Deutschen Managern ist Ehrlichkeit besonders wichtig

Neben den befragten Personalentscheidern hierzulande zeigen nur die Nachbarn in den Niederlanden dieselbe Konsequenz bei falschen oder unehrlichen Angaben. Etwas weniger streng hingegen nehmen es Personaler aus Belgien und der Schweiz (je 68 %), gefolgt von Recruitern im Vereinigten Königreich mit 59 %. Am lockersten sehen es französische Führungskräfte: Dort drückt über die Hälfte der Befragten (46 %) ein Auge zu, wenn der Bewerber im Lebenslauf unehrlich war.

„Natürlich sollten Bewerber darauf achten, sich im bestmöglichen Licht zu präsentieren. Entscheidend ist aber, dass es sich dabei um die Wahrheit handelt: Lügen fallen einem früher oder später vor die Füße. Spätestens, wenn die vorgegaukelte Erfahrung und das Fachwissen im neuen Job benötigt werden. Theoretisch kann sogar Jahre nach der Probezeit deshalb die Kündigung drohen“, erklärt Thomas Hoffmann, Director North bei Robert Half. „Zudem schaden sich Arbeitnehmer mit falschen Angaben im Lebenslauf selbst: Wer eine Stelle nur bekommt, weil bei den eigenen Kompetenzen übertrieben wurde, wird im neuen Job nur schwerlich dauerhaft glücklich werden.“

Nur die Schweizer schummeln öfter beim Gehalt

Worüber im Lebenslauf gelogen wird, ist vielfältig: Am häufigsten fliegen Bewerber wegen falscher Angaben über fachliche Kompetenzen auf, so die Befragten (54 %). Auf Platz 2 folgen Falschangaben über die Berufserfahrung, auf dem dritten Platz über Sprachkenntnisse.

Auffällig ist außerdem: Rund ein Fünftel (19 %) der Studienteilnehmer in Deutschland gibt an, schon einmal Kandidaten wegen falscher Gehaltsangaben in früheren Jobs aussortiert zu haben – nur bei den Nachbarn in der Schweiz führt diese Lüge noch öfter zum Aus im Bewerbungsprozess (22 %).

„Bewerber müssen sich nicht davor scheuen, mehr Gehalt zu verlangen, als sie aktuell verdienen. Schließlich gehen sie mit dem Wechsel auch ein gewisses Risiko ein und das berücksichtigen die Personaler. Es ist also vollkommen unnötig, beim Gehalt zu schummeln. Viel wichtiger ist es, sich beim Wunschverdienst am marktüblichen Lohnniveau zu orientieren. Dazu gibt es zahlreiche kostenlose Quellen im Internet. Die aktuelle Gehaltsübersicht von Robert Half beispielsweise listet die Löhne für IT-, Finanz- und kaufmännische Berufe nach Berufserfahrung und Standort auf und dient somit als wichtiger Anhaltspunkt für die eigene Gehaltsvorstellung“, empfiehlt Hoffmann.

Bei Lügen im Lebenslauf kennen Personaler keine Gnade
Quelle: achtung! GmbH/Robert Half

Die eigenen Qualitäten aufzuplustern und falsche Angaben zu machen, ist für viele Bewerber verlockend. Thomas Hoffmann nennt die Gründe, weshalb Bewerber immer bei der Wahrheit bleiben sollten:

1. Personaler sind geschult, Angaben im Lebenslauf zu prüfen

Personaler wissen genau, wie sie Ungereimtheiten im Lebenslauf oder im Vorstellungsgespräch aufdecken. Bei Zweifeln an Ihren Angaben haken sie nach. Beliebt sind im Vorstellungsgespräch etwa Fragen zu Nebensächlich-keiten, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Denn die Verantwortlichen wissen: Wer lügt, der hat seine Antworten zwar genauestens geplant – kann aber unmöglich alle Details bedacht haben.

2. Falsche Angaben bei der Bewerbung können zur Kündigung führen

Häufig ist beim Vorstellungsgespräch nicht nur der Personaler, sondern auch Ihr zukünftiger Vorgesetzter mit dabei. Stellt sich in der Praxis heraus, dass Sie ihn durch Unwahrheiten getäuscht haben, riskieren Sie die fristlose Kündigung. Auch lange nach Ende der Probezeit hat Ihr Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Schlimmstenfalls verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz und müssen Schadensersatz zahlen.

3. Lügen bei unzulässigen Fragen ist kein Vergehen

Manche Fragen dürfen Arbeitgeber nicht stellen. Dennoch sollten Sie auf unzulässige Fragen, wie etwa nach der Familienplanung, nicht lügen. Erklären Sie lieber ruhig und sachlich, dass Ihnen diese Frage zu privat ist und sie diese deshalb nicht beantworten möchten. Generell tabu sind mit einzelnen Ausnahmen private und intime Fragen beispielsweise zu:

  • Lebenspartner und Heiratsabsichten
  • Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung
  • Konfession und Religion
  • Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheitliche Situation

4. Keine Sorge vor Lücken im Lebenslauf

Viele Arbeitnehmer mit häufigen Berufswechseln oder Unterbrechungen im Lebenslauf sorgen sich, schon im Vorhinein aussortiert zu werden und modifizieren ihren Lebenslauf daher. Gerade in solchen Fällen kann der Weg über eine Personalvermittlung wertvoll sein, die darauf spezialisert ist, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenzubringen, die ideal zueinander passen.

Quelle: achtung! GmbH/Robert Half

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou ist Mitglied in der MiNa-Redaktion und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer.
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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