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Karriere im Möbelhandel: Weiterbildung an Fachschule wird vom Staat unterstützt

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Der deutsche Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandel konnte nach Angaben des Branchenverbandes BVDM seinen Umsatz im Jahr 2014 um 1,8 Prozent auf 31,3 Milliarden Euro steigern. Küchenmöbel sind mit 28 Prozent Umsatzanteil die stärkste Warengruppe, gefolgt von Polstermöbeln mit 18 Prozent sowie Schlaf- und Wohnzimmermöbeln mit je zwölf Prozent. Die Branche beschäftigt 100.000 Menschen in 9.000 Unternehmen. Fach- und Führungskräfte für den Handel werden ständig gesucht. „Gerade im Möbelsektor ist das direkte haptische Erleben der Produkte für die Kunden entscheidend. Sie wollen die Ware sehen, anfassen und ausprobieren“, meint Oliver Schönfeld, Bauen-Wohnen-Experte beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de.

Foto: djd/Fachschule des Möbelhandels
Foto: djd/Fachschule des Möbelhandels

Einrichtungsbranche mit eigener Schule

Die Einrichtungsbranche verfügt mit der Fachschule des Möbelhandels (Möfa) in Köln über ihre eigene, staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung – sowohl für die kompetente und umfassende Einrichtungs- und Küchenberatung als auch für die Übernahme von Führungspositionen. Die Fachschule richtet sich mit ihren Angeboten an jene, die nach einer Erstausbildung eine Aufstiegsfortbildung anstreben sowie an Schulabgänger mit Fachhochschulreife oder Abitur, die in einem dualen Studiengang in nur drei Jahren die berufliche Erstausbildung und ein Fachschulstudium kombinieren möchten. Unter www.moefa.de gibt es Informationen zu den verschiedenen Studien- und Bildungsgängen.

Vielfältige Fördermöglichkeiten

Die Teilnahme an den staatlich anerkannten Bildungsgängen der Möfa wird vom Staat finanziell unterstützt. Die Schule selbst und die Bildungsgänge sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können mit Bildungsgutscheinen der Arbeitsagenturen besucht werden. Weitere Fördermöglichkeiten sind das Schüler-BAföG, das Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), die Begabtenförderung der IHKs und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten durch die Berufsgenossenschaft und die Rentenversicherung.

Quelle: djd

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