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So können sich betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung ergänzen

Nicht nur die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden aufgrund des demografischen Wandels weiter schrumpfen – auch im Gesundheitswesen müssen gesetzlich Krankenversicherte mit Leistungskürzungen rechnen. Im Gegenzug werden die betriebliche Altersvorsorge und die betriebliche Krankenversicherung immer attraktiver. Indem Arbeitgeber sich auf diese Weise für ihre Beschäftigten engagieren, lassen sich die Einbußen bei der staatlichen Rente zumindest teilweise kompensieren, und im Gesundheitswesen kommen die Mitarbeiter in den Genuss von Leistungen, die sie sonst aus eigener Tasche begleichen müssten. Wer seinen Mitarbeitern beide Vorsorgeformen aus einer Hand anbietet, zeigt soziale Verantwortung und erzeugt außerdem eine emotionale Verbindung zwischen Betrieb und Mitarbeiter – ein klarer Vorteil im härter werdenden Wettbewerb der Firmen um die besten Fachkräfte.

Foto: djd/Allianz/thx
Foto: djd/Allianz/thx

Nachholbedarf in der betrieblichen Krankenversicherung

Während sich die betriebliche Altersvorsorge längst etabliert hat, ist die betriebliche Krankenversicherung noch relativ jung. „Beide Angebote können sich hervorragend ergänzen“, betont Christian Molt Vorstand der Allianz Privaten Krankenversicherung. Denn während die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung für die Beschäftigten im Hier und Jetzt deutlich würden, mache sich die betriebliche Altersversorgung finanziell bei den meisten Mitarbeitern dann bemerkbar, wenn sie in den Ruhestand gingen. „Mit der betrieblichen Krankenversicherung wird betriebliche Vorsorge ganzheitlich. Firmen zeigen, dass sie in allen Lebenslagen für ihre Mitarbeiter da sind, jetzt und in der Zukunft“, ergänzt Christian Molt.

Neun kombinierbare Module

Von der Allianz etwa gibt es neun standardisierte Module, die die gesundheitliche Versorgung gesetzlich versicherter Mitarbeiter ergänzen.

Angeboten werden beispielsweise Bausteine, die für Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Krankentagegeld oder bei einem Krankenhausaufenthalt aufkommen. „Die Arbeitgeber können ‚ihre‘ betriebliche Krankenversicherung individuell aus den Tarifbausteinen zusammensetzen und dabei weitgehend frei kombinieren“, erklärt Christian Molt. Ab einer gewissen Gruppengröße werden die Beschäftigten ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen. Ab einer Gruppengröße von zehn Personen werden die Beschäftigten ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen und erhalten auf sie zugeschnittene Serviceleistungen.

Quelle: djd

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